Ist eine Leistung, die ehrenamtlich erbracht wird, nicht unverbindlicher als eine erwerbsförmige?

Diese Frage – meist wird sie als Behauptung formuliert – trifft man in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder einmal. Sie soll deutlich machen, weshalb ein BGE und die Ausweitung der Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, gar nicht begrüßenswert sei. Ehrenamt gehe mit weniger Verbindlichkeit einher, wird dann schnell behauptet. Jüngst sendete der Deutschlandfunk ein Interview mit dem Vizepräsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Frank Hachemer. Hintergrund waren die Waldbrände in Brandenburg. Laut seiner Auskunft erhalten 98% der Freiwilligen „keinen Cent“ für ihr Engagement. Was dieses Engagement ganz praktisch bedeutet, zeigt diese Passage aus dem Feuerwehrmagazin:

„Rund 95 Prozent der Feuerwehrleute in Deutschland sind ehrenamtlich organisiert. Sie bekommen für den Dienst an der Allgemeinheit kein Geld! Bei den restlichen 5 Prozent handelt es sich um Berufsfeuerwehrleute, Werkfeuerwehrleute oder so genannte hauptamtliche Kräfte (zusammen etwa 50.000 Kräfte in ganz Deutschland). Ehrenamtliche Feuerwehrleute üben „normale“ Berufe aus. Sie verdienen also beispielsweise als Bäcker, Optiker, Landwirte, Mechatroniker oder Lehrer ihr Geld. In der Feuerwehr sind alle Berufsgruppen vertreten – vom Hilfsarbeiter bis zum Hochschul-Professor.“

Das heißt ganz einfach: ohne Freiwillige Feuerwehr gäbe es ein massives Problem.

Nun geht es in dem Interview des Deutschlandfunks auch um die Nachwuchssorgen der Freiwilligen Feuerwehren. Vorgeschlagen wird dort, wie so oft, wenn es um das Ehrenamt geht, Werschätzung, mehr Wertschätzung usw. Was aber nützen warme Worte, wenn Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik Erwerbstätigkeit über alles stellen. Ist es da ein überraschend, wenn das einer der Gründe wäre, weshalb das Ehrenamt an Attraktivität verloren hätte?

Wer es mit Wertschätzung ernst meinte und nicht nur warme Worte verbreiten will, müsste darüber nachdenken, wie eine institutionalisierte Anerkennung möglich wäre. Ein BGE würde genau das bieten, weil es als gemeinschaftliche Leistung die Wertschätzung dafür zum Ausdruck bringt, dass man sich frei entscheiden können soll, was für wichtig und richtig erachtet wird, ohne normative Lenkung wie heute.

Sascha Liebermann