Ist es nicht für die Leistungserbringung & Erzielung der Primäreinkommen förderlicher, wenn man sie von der Funktion der Existenzsicherung entkoppelt? Dann kann die sachdienliche Entscheidung niemals zur Folge haben, dass eine Existenz nicht gesichert wäre. #BGE Michael Sienhold https://t.co/G7I4nX0k2g
— BGE Eisenach (@bge_esa) 27. April 2020