Entscheidende Frage: Weshalb wird überhaupt „gearbeitet“ und was verändert BGE diesbezüglich? Davon hängt alles ab…

…“Armutsfallentheorem“ ist unterkomplex, siehe schon vor vielen Jahren dazu z. B.:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Standardisierte Daten führen hier nicht weiter (siehe Gebauer/ Petschauer), handlungsleitende Überzeugungen müssen rekonstruiert statt phantasiert werden, um zu sehen, worin denn überhaupt Veränderungen durch ein BGE bestehen könnten. „Anreize“ (siehe auch hier) – ebenso missverständlich, eine black box, schon bei George Herbert Mead thematisiert. Wirkung der Normativität von Erwerbstätigkeit wird unter- und überschätzt zugleich. Auch die Begrifflichkeit, mit der Handeln und Handlungsmotivierungen bestimmt werden, muss auf den Prüfstand. Hilfreich sind Untersuchungen wie z. B. diese von Ute Fischer. Abgesehen davon ist Bedingungslosigkeit schon heute Voraussetzung der politischen Ordnung, das wird allerdings oft übersehen.

Sascha Liebermann