Leistungsträgermissverständnis – welche Leistung? Die Leistung der einen bedarf immer der Leistung der anderen…

…denn erwerbstätig sein kann nur, wenn ein anderer den Haushalt und die Fürsorge für Kinder oder auch Angehörige übernimmt. Wenn das außerhalb von Güter- und Dienstleistungsmärkten möglich sein soll, muss es durch Einkommen ermöglicht werden. Wer also ein Leben schützen und aufrechterhalten will, indem die Personen um ihrer selbst willen im Zentrum stehen, der muss eine Einkommenssicherung jenseits von „Arbeitsmärkten“ vorsehen.

Genau das ist es, worauf eine Demokratie, wie wir sie kennen, zielt, die Existenz als solche abzusichern, und zwar weil die Bürger als Bürger zum Gemeinwesen gehören. Das BGE vollzieht hier lediglich den entscheidenden Schritt, in dem es genau diese Absicherung aus dem Zusammenhang von Erwerbsverhältnissen löst. Und hier gilt: Leistung zählt nicht, der Bürgerstatus ist davon unabhängig.

Sascha Liebermann