Kindergrundsicherung ist kein Hoffnungsschimmer…

…schreibt Arfst Wagner treffend, denn selbst, wenn es aus dem Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ herausgelöst würde, blieben die Eltern noch in ihm drin mit allen Folgen, die das „Bürgergeld“ nach bisherigen Ausführungen mit sich brächte (Mitwirkungspflicht, Sanktionen). Siehe frühere Beiträge von uns zum Kindergrundeinkommen und zum Bürgergeld.

Sascha Liebermann