„Leistung muss sich lohnen!“

Was will uns die CSU damit sagen? Dass sie den Unterschied nicht verstanden hat, ihn nicht verstehen will oder verzweifelt ein Oppositionsthema sucht?

Bürgergeld (hier der Gesetzentwurf) bedeutet unter anderem:

– Bedürftigkeitsprüfung

– Kooperationsvereinbarung/-plan (wer dem nicht zustimmt, erhält offenbar keine Leistungen)

– Sanktionsbewehrung (gilt nach sechs Monaten)

– Arbeitsuche und Integration in Arbeitsmarkt ist das Ziel

– Erreichbarkeit für das zuständige Jobcenter mit Präsenzterminen usw.

Wo fehlt hier das „Fördern und Fordern“, wenn es kein Bürgergeld gibt, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind? Vielleicht sollte umgekehrt gefragt werden, wie viel Leistung wir gerne entgegennehmen, ohne dafür irgendeine Absicherung bereitzustellen: „unbezahlte Arbeit“. Diese Leistung „lohnt“ sich immer, weil sie unverzichtbar ist, dem sich entwickelnden Leben den Weg zu bahnen hilft. Und die Quittung? Kein Einkommen. Lohnt sich das denn in der CSU Verständnis? Wer es ernst meint mit der „Leistung“, kommt um ein BGE nicht herum, denn dann kann jede Leistung immer erbracht werden, wenn es für sinnvoll gehalten wird.

Sascha Liebermann