„AfD fordert Grundeinkommen“ – genannt „Staatsbürgergeld“…

…darüber berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, obwohl der Vorschlag schon länger kursiert (siehe hier). Der Verfasser, Rene Springer, erläutert seinen Vorschlag hier und eine Broschüre gibt es dazu auch. Ist das nun innovativ?

Die AfD greift hier etwas auf, die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, und schlägt etwas vor, das keine der etablierten Parteien bislang vorgeschlagen hat. Sie will den Betrag aber niedrig ansetzen (Existenzminimum), auf deutsche Staatsbürger begrenzen, also auch Personen mit Aufenthaltsstatus sollen es nicht erhalten, wobei Springer offenbar weiß, dass dies rechtlich problematisch ist. Er kann sich durchaus vorstellen, das Staatsbürgergeld auch für Nicht-Staatsbürger zu öffnen, dazu benötigt es definierte Bedingungen. Wenn er das so sagt, dann ist die ganze Abgrenzung von Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern aber eine Nebelkerze.

Springer nennt seinen Vorschlag eine Variante des Grundeinkommens, es soll in Gestalt einer Negativen Einkommensteuer als Steuergutschrift gestaltet werden. Begründungen, die er dafür gibt, sind in vielerlei Hinsicht solche, die in der BGE-Diskussion auch bemüht werden. Die FAZ aber und Springer selbst sehen in der Staatsbürgerschaftsorientierung den entscheidenden Unterschied zum allgemeinen BGE. Das ist so aber nicht richtig, denn auch in der BGE-Diskussion wird in der Regel klar artikuliert, dass Bezugsbedingungen definiert sein müssen, da ein BGE nicht einfach an die ganze Welt ausgezahlt werden könne. Politisch gedacht ist es naheliegend, die Staatsbürgerschaft als Zentrum hierfür zu betrachten, da die Staatsbürger als Träger der politischen Ordnung sowohl über die Einführung entscheiden als auch ihre Folgen verantworten und aushalten müssen. Zugleich bestimmten sie eben auch darüber, unter welchen Bedingungen andere es erhalten, das ist Ausdruck politischer Selbstbestimmung. Zugleich aber schließt das in keiner Weise aus, für Nicht-Staatsbürger einen Aufenthaltsstatus zu definieren, der ihnen den Zugang eröffnet. Diese Regelungen gelten heute schon für EU-Bürger, die in Deutschland Leistungen in Anspruch nehmen wollen, siehe hier. Für Springer ist es – auch das nicht ungewöhnlich – wichtig „Anreize“ für die Erwerbsteilnahmen aufrechtzuerhalten.

Manche haben schon vor zwei Jahren das BGE in die Nähe populistischer Vorschläge gerückt, die sich nun jüngst für das Pilotprojekt Grundeinkommen ausgesprochen haben. Interessante Wendungen vollziehen sich da.

Sascha Liebermann