„Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen“ – Sanktionen aufheben, aber Erwerbsgebot beibehalten?

Diese Frage stellt sich angesichts einer Pressemitteilung auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Unter dem Beitrag ist eine „gemeinsame Erklärung“ veröffentlicht worden, die verschiedene Personen – Politiker, Verbandsvertreter und Wissenschaftler – unterzeichnet haben. Sie schließt mit der Forderung:

„Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben. An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!“

Das klingt gut, wer hielte es nicht für unterstützenswert, „menschenwürdig“ zu fördern. Doch, wie sollte es möglich sein, Sanktionen aufzuheben, ohne das Erwerbsgebot in den Sozialgesetzbüchern anzutasten? So wundert es nicht, dass etliche der Unterzeichner durchaus wenig von einem Bedingungslosen Grundeinkommen halten und sich bislang auch nicht für die Aufhebung des Erwerbsgebots ausgesprochen haben. Damit bleibt die Forderung eine wohlfeile, die in der Form unrealistisch ist – oder versteckt sich dahinter ein Vorstoß, das Erwerbsgebot abzuschaffen? Robert Habeck war da schon weiter, dessen Garantiesicherung gerade keine Erwerbsverpflichtung mehr vorsieht, weil das eine mit dem anderen nicht zusammengeht.

Siehe auch „Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner“

Sascha Liebermann