Aber immerhin: keine Sanktionen im Rahmen der Mindestsicherung, auch wenn es…

…die hier monierte Haltung in der Partei gibt, so ist im Programm zur Bundestagswahl (Abschnitt Soziale Sicherheit) davon keine Rede, dass es Sanktionen geben soll für Bezieher der dort vorgeschlagenen Mindestsicherung. Die Frage ist dann nur, wie ist eine Lebenssituation definiert, in der diese Mindestsicherung „gebraucht wird“ und wer stellt das fest? Es benötigt aber wenigstens eine Bedürftigkeitsprüfung. Dass Die Linke etwas viel verspricht, habe ich hier kommentiert.

Sascha Liebermann