„Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens birgt große Potentiale“,…

…allerdings wird hier noch zu sehr ein BGE vor dem Hintergrund begründet, welche Leistungen es ermöglicht und nicht die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen der entscheidende Punkt ist, der sich aus den Grundfesten der Demokratie begründen lässt. Dazu benötigt es keinen „neuen Gesellschaftsvertrag“, denn politisch ist die Verfasstheit dafür, ein BGE einzuführen, längst gegeben – das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit. Dass aus dieser Anerkennung dann sich all die anderen Möglichkeiten ergeben, als Folge, nicht als Ausgangspunkt, ist unstrittig. Die Reihenfolge ist allerdings wichtig, denn Würde kann nicht erworben werden.

Sascha Liebermann