„Belohnung für Wohlverhalten“ – dann ist es kein BGE. Immer diese Sorge vor der „Unfreiheit“,…

…welche „Freiheit“ meint Herr Stelter wohl, wenn es eine Freiheit von Abhängigkeit im Allgemeinen gar nicht geben kann in einem Gemeinwesen? Dem BGE kann man viel andichten.

Sascha Liebermann