Nachvollziehbarer Vorschlag von Bartsch, an „Bedürftigkeit“ orientiert…

…, nicht aber zuerst am Bedarf, der davon zu unterscheiden ist. Insofern ist der Hinweis von Susanne Wiest ganz treffend, Bedarfe können auch anders gedeckt werden, zumindest der Grundbedarf, und zwar durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Bedarfe, die darüber hinaus gehen, benötigten weiterhin eine Prüfung. Hier meinen manche, dann gäbe es doch keinen Unterschied zwischen der heutigen Lösung und dem BGE. Dabei wird verkannt, dass ein Sozialstaat mit BGE die Bedarfsprüfung auf ein anderes normatives Fundament stellt. Im Zentrum stünde stets die Wahrung oder Unterstützung von Autonomie, nicht, wie heute, die Erwerbsteilnahme bzw. Prüfung auf Nicht-Teilnahme. Während im Falle eines BGEs die Bedürftigkeitsprüfung also dazu dient, die Autonomie angemessen zu unterstützen, steht im heutigen System die Erwerbsteilnahme als Ziel im Zentrum, deswegen muss Erwerbsunfähigkeit auch erst festgestellt werden. Aus dieser Orientierung an Erwerbsteilnahme als Gebot, als Norm, folgt die strukturelle Stigmatisierung der Leistungsbezieher in dem Sinne, dass sie dem Gebot nicht entsprechen. Eine weitere Folge ist die Degradierung aller Leistungen „außerhalb“ des Erwerbssystems, denn diese muss man sich dann erst leisten können. Ein BGE würde also mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denkt man an die letzten Jahre zurück, hätte es sowohl in der Pandemie sofort seine Wirkung entfaltet im Sinne einer verlässlichen Basiseinkommenssicherung als auch angesichts drastisch steigender Energiepreise im kommenden Winter. Ein BGE sichert zwar auch in Krisen ab, reicht jedoch weit darüber hinaus.

Sascha Liebermann