„Betreuungsbedarf“ oder Aufgehobensein? Erwerbsintegration oder Freiheit, sich zu entscheiden?

Auch wenn es in diesem Kommentar nur darum geht, dass Kitaplätze gemessen am Bedarf fehlen, sei doch auf etwas aufmerksam gemacht, wofür der Bedarf steht. Die prozentualen Angaben zur Altersgruppe stellen sich anders dar, wenn sie aufgeschlüsselt werden nach Alter. Dann gilt nur noch für Kinder unter einem Jahr einschränkungslos bzw. für Kinder im Alter bis zwei Jahren in Westdeutschland, nicht aber in Ostdeutschland, dass die Mehrheit tagsüber zuhause versorgt wird. Ab dem zweiten Jahr trifft es nicht einmal für Westdeutschland mehr zu (siehe Statistisches Bundesamthier mit Kartenmaterial), insgesamt werden da schon 64% der Kinder in Kitas versorgt. Die Betreuungsquoten haben sich rasant innerhalb von 15 Jahren verändert, ebenso der Betreuungsumfang, denn 54,3% der Kinder unter drei Jahren werden schon 35 Stunden und mehr pro Woche außerhäuslich versorgt (BMAS Kindertagesbetreuung kompakt, S. 34 f.). Dahinter zu erkennen ist eine Sozialpolitik, die die Erwerbsbeteiligung von Eltern für etwas sehr wichtiges hält, die Zeit für Familie hingegen für etwas erheblich weniger Bedeutsames, man schaue sich nur entsprechende Ausführungen im Neunten Familienbericht an, im Achten war es nicht anders. Die Diskussion über Vereinbarkeit von Familie und Beruf läuft in vielerlei Hinsicht auf den Beruf hinaus, zudem die Familie nur noch als Beiwerk erscheint. Die Frage wäre also, wie ist es möglich, Eltern mehr Zeit dafür zu verschaffen, sich entscheiden zu können, ohne dass ihnen eine Richtung hin zu Erwerbstätigkeit gewiesen wird? Wer das will, kommt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nicht vorbei.

Sascha Liebermann