Eidgenössische Volksinitiative 2016 schlug keine Betragshöhe vor, auch wenn…

…das immer wieder einmal behauptet wird, so von Thomas Straubhaar im Interview mit dem Blick aus der Schweiz. Die „Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘“ schlug gar keinen Betrag vor, wie der Text der Volksinitiative deutlich macht:

„Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen

1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.

3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.“

Weitere Infos dazu finden Sie auf grundeinkommen.ch und hier im Infobooklet zur Volksabstimmung am 5. Juni 2016.

Damit verfängt Straubhaars Behauptung nicht, im Unterschied zur Volksinitiative schlage er ein einheitliches BGE für alle vor, das keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern mache. Straubhaar bezieht sich hier vermutlich auf die Beträge, die in der öffentlichen Diskussion kursierten, aber nicht Bestandteil der Volksinitiative waren. Einen wichtigen Punkt trifft er damit allerdings, ohne ihn zu benennen, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein einheitlicher oder ein gestaffelter Betrag bereitgestellt wird. Mit letzterem würden Alleinerziehende erheblich benachteiligt.

Sascha Liebermann