Grundeinkommen, Negative Einkommensteuer – die normative Seite muss betrachtet werden…

…denn vom verfügbaren Einkommen aus betrachtet, scheint es auf dasselbe hinauszulaufen, normativ jedoch nicht. Im Fall einer Negativen Einkommensteuer (NES) wird das Mindesteinkommen immer in Relation zu Erwerbseinkommen gesetzt, bei Zunahme des letzteren schmilzt ersteres ab. NES und Erwerbseinkommen werden stets ins Verhältnis zueinander gesetzt. Damit bleibt das Mindesteinkommen durch NES eine Antwort auf Einkommensmangel. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen setzt anders an, es fragt nicht, ob ausreichend Einkommen vorhanden ist, vielmehr wird es in Absehung davon bereitgestellt und nicht durch direkte Besteuerung abgeschmolzen. Zwischen BGE und Erwerbseinkommen besteht keine Abhängigkeit, in der NES ist das sehr wohl der Fall. Das ist der entscheidende normative Unterschied, denn ein BGE hebt den Vorrang von Erwerbstätigkeit auf, d. h. das Gebot Erwerbstätigsein zu sollen und diese Tätigkeit als besondere herauszuheben. Die NES macht das nicht, weil Erwerbseinkommen stets den Vorrang behält. Es ist eine der Feinheiten in der BGE-Diskussion, dass dieser Unterschied häufig nicht beachtet wird. Wenn es keine normative Direktive mehr geben soll, die über die Wertigkeit von Handeln bestimmt, muss die Person um ihrer selbst willen Anerkennung finden und nicht in Relation zum Erwerbsstreben. Das leistet nur ein BGE, nicht eine NES.

Sascha Liebermann