„…damit niemand auf der Strecke ohne Not entlassen wird!“ – wer weiß schon, ob das wirklich greift?…

…Und die anderen, die vom Kurzarbeitergeld nicht profitieren, was erhalten sie? Eine Verlängerung des Verzichts auf Sanktionen im Arbeitslosengeld II? Wohl kaum. Also doch nur: das bekannte Fahrwasser, in dem zwischen Erwerbstätigen und den anderen unterschieden wird.

Sascha Liebermann