Stilllegungsprämie – da weiß man, mit wem man es zu tun hat

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen als „Stilllegungs-“ bzw. „Stillhalteprämie“? Laut Pressemeldungen soll Bundesministerin Andrea Nahles in einem Interview mit dem Handelsblatt das BGE als eine solche bezeichnet haben. Damit befindet sie sich in guter Gesellschaft, handelt es sich dabei um einen der häufig vorgebrachten Einwände. Doch alleine der Ausdruck „Stilllegung“ spricht Bände. Zwar handelt es sich um eine Übertragung aus einem anderen Zusammenhang – eine Maschine oder einen Betrieb kann man stilllegen – , doch genau das ist der Haken. Menschen, oder genauer: die Bürger eines Landes, um die es hierbei vor allem geht, sind keine Maschine, sie können nicht abgeschaltet werden, auch nicht im übertragenen Sinne. Sie sind autonom und treffen Entscheidungen. Wer nun aufgrund eines BGE seine Autonomie aufgeben würde, legte allenfalls sich selbst still, aber als Resultat einer Entscheidung. Sie ist jederzeit revidierbar.

Wer trotzdem das BGE als Stilllegungsprämie bezeichnet, geht davon aus, dass Menschen sich tatsächlich stilllegen lassen wie eine Maschine. Das sagt viel über denjenigen, der so redet. Denn, wer meint, andere könnten stilllgelegt werden, der geht ebenso davon aus, sie könnten oder müssten aktiviert werden. Zugespitzt heißt das: wer Stilllegung sagt, sagt auch Hartz IV, denn das ist der Inbegriff von Bevormundung und „Aktivierung“.

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl ein deutlicher Hinweis darauf, mit wem bzw. mit welcher Haltung man es zu tun hat.

Sascha Liebermann