„Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren“…

…sagte Andrea Komlosy, Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, im Interview mit dem Wiener Standard unter dem Titel „Atypische Arbeit ist heute typisch“. Darin finden sich einige interessante Überlegungen wie die folgende und eine Bemerkung zum BGE:

„STANDARD: Warum ist es wichtig, den Arbeitsbegriff zu erweitern, wie Sie es vorschlagen?
Komlosy: Wenn Arbeit nur als Erwerbsarbeit gilt, die noch dazu mit sozialer Absicherung verbunden ist, dann rutschen alle, die nicht dieser Norm entsprechen, durch. Menschen in unsicheren oder unbezahlten Arbeitsverhältnissen wird so Nichtarbeit unterstellt. Würde man sich angesichts der aktuellen Lage an diesem Arbeitsbegriff festhalten, würden demnach nur sehr wenige arbeiten, weil der Großteil nicht mehr typisch arbeitet, sondern atypisch. Wobei heute das Atypische typisch geworden ist.“

Angesichts dieser klaren Einschätzung überrascht dann die pauschale Beurteilung eines BGE:

„STANDARD: Eine Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist die Entkoppelung von Arbeit und Lohn. Eine mögliche Lösung für die Verteilung von Gratisarbeit und Erwerbsarbeit?
Komlosy: Das bedingungslose Grundeinkommen kommt mir wie die Maschinengläubigkeit der Sozialisten im 19. Jahrhundert vor, nach der die Maschine das Notwendige erledigt und der Mensch sich dem Kreativen widmen kann. Das ist völlig illusorisch. Es ist wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Einkommen haben, ich finde aber nicht, dass man das Einkommen gänzlich von Erwerbstätigkeit abkoppeln sollte. Allerdings müsste Arbeit völlig anders verteilt werden, und zwar so, dass berücksichtigt wird, dass neben der Erwerbstätigkeit auch andere Formen von Arbeit verrichtet werden müssen. Und das bedeutet Erwerbsarbeitszeitverkürzung. Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren, die in der Lage ist, Produkte wie Schuhe, Kleider, Möbel, Autos, Handys von irgendwo zu importieren, wo es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt – und wo die Leute richtig schön ausgebeutet werden, damit wir uns diese Produkte leisten können.“

Wenn das Einkommen „nicht gänzlich“ von Erwerbsarbeit abgekoppelt werden sollte, was könnte das heißen? Doch womöglich nur, dass eine Gegenleistungsverpflichtung bestehen bleibt, deren Erfüllung zumindest kontrolliert werden muss. So kommt sie womöglich zur Überlegung, Arbeit zu verteilen. Wie sollte das aussehen, ohne formalistisch zu werden? Zur Erwerbsverpflichtung in einem bestimmten Umfang käme eine Verpflichtung zu Nicht-Erwerbstätigkeit hinzu. Weshalb dann nicht die Frage, welche Art von Arbeit jemand als wichtig und richtig erachtet, dem Einzelnen überlassen bzw. ihm möglich machen, sie zu ergreifen? Das hält Frau Komlosy für eine privilegierte Vorstellung, wenn sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden wäre. Wie sie zu dieser Schlussfolgerung gelangt, bleibt ihr Geheimnis.

Sascha Liebermann