„Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht“…

…meinte Richard David Precht in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Für Überraschungen ist der viel gefragte Autor immer wieder gut. Wie kommt er denn nun zu dieser Schlußfolgerung? Schauen wir, was die Passage im Interview anbietet:

„LZ:In der Schweiz wurde vor zwei Jahren über das Grundeinkommen abgestimmt. Zwar wurde es klar abgelehnt, dennoch wird rege diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen in Zeiten digitaler Produktivitätssteigerung das Modell der Zukunft ist.
RDP: Ich habe mich damals sehr gefreut, dass die Schweiz dieses Thema aufs politische Parkett gebracht hat. Und dass sich immerhin 20 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen haben. Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht.

Es gibt andere Länder wie die USA oder Frankreich, wo ich mir mittelfristig gar nicht vorstellen kann, wie es dort ohne ein bedingungsloses Grundeinkommen weitergehen soll. Kommt es nicht, sehe ich Massenverelendung, soziale Tumulte und Unruhen auf diese Staaten zukommen. Die Digitalisierung bietet hier sogar die Chance, den Sozialstaat komplett umzubauen. Und zwar zum Besseren. Dafür braucht es jedoch entsprechende Konzepte.“

Und? Wo ist nun die Herleitung für seine Äußerung? Offenbar hat er sie einfach so dahingeworfen. Woran bestimmt sich, ob ein Land das BGE braucht? Precht, wie in der zitierten Passage zu erkennen, scheint das BGE vor allem als Mittel gegen „Massenverelendung“ zu betrachten, das dann zur Pazifierung dient. Die Länder, die nicht unmittelbar vor diesem Problem stehen, brauchen ein BGE folglich nicht. Eine solch kurzsichtige Argumentation kann einen nur erstaunen und passt in vielerlei Hinsicht nicht zu dem, was Precht sonst schon dazu geäußert hat. Ist Precht überhaupt überzeugt vom BGE? Wie erklärt man solche Widersprüch bzw. Ungereimtheiten? Sind sie Resultat der kulturindustriellen Dauervermarktung?

Thomas Straubhaar argumentierte schon einmal ähnlich bezüglich der Frage, ob die Schweiz das BGE denn überhaupt brauche, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann