„…Der Staat würde sich praktisch aus seiner Gestaltungsverpflichtung herauskaufen…“…

…das soll laut MDR der Vorsitzende der Langesarbeitsagentur Thüringen, Kay Senius, im Zusammenhang mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen gesagt haben. Die gesamte Passage lautet:

„Das jetzige System der Grundsicherung und der damit verbundenen Arbeitsmarktförderung habe sich bewährt. Laut Senius standen im letzten Jahr allein in Thüringen für die Förderung und Schulung von Hartz IV-Empfängern 220 Millionen Euro zur Verfügung. Geld, das gerade für die Menschen dringend benötigt werde, die mehrere Jahre Hartz IV-Leistungen beziehen würden. ‚Wenn wir nur Geld für ein bedingungsloses Grundeinkommen geben würden, dann würde die aktive Förderung für diesen Personenkreis hinten runterfallen. Der Staat würde sich praktisch aus seiner Gestaltungsverpflichtung herauskaufen’…“

Die Schlussfolgerung, die hier gezogen wird, hängt davon ab, wie ein BGE gestaltet wäre, was damit erreicht werden sollte. Würden Angebote weiter vorgehalten, sicher in anderer Form als heute, könnten diejenigen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben, sie auch in Anspruch nehmen – wenn sie wollten. Das ist der entscheidende Unterschied zu heute, weil heute Angebote mit Sanktonen bewehrt sind, sie sind eher Anordnungen als Angebote, wie die „Einladungen“ der Arbeitsagenturen und Jobcenter tatsächlich „Vorladungen“ sind.

Sascha Liebermann