„Das BGE hat es in den Beschluss […] geschafft“ – ja, aber nur als Stilllegungsprämie

Bei aller Sympathie dafür, Veränderungen zu wagen, entsprechen sie doch der Rhetorik nicht. Das „Bürgergeld“ kann, wohlwollend gelesen, als unantastbares Existenzminimum gelesen werden. Doch zugleich gibt es Mitwirkungspflichten, die sich aus der „Teilhabevereinbarung“ ergeben. Abgesehen davon bezeugt der gesamte Beschluss schon in der Reihung des Titels, dass die SPD am verengten Begriff von Arbeit festhält und damit Leistung in Erwerbstätigkeit gerade entwertet. Siehe dazu meinen Kommentar hier.

Sascha Liebermann