„Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Grundeinkommen ist zur Registrierung eingereicht“…

…schreibt das Netzwerk Grundeinkommen in seinem letzten Newsletter:

„Nach erfolgter Registrierung kann die zwölfmonatige Sammlung der notwendigen 1 Million Unterschriften in der EU beginnen. Netzwerke und Aktivist*innen aus 20 EU-Mitgliedsstaaten haben sich schon vernetzt. Als Sammlungsstart haben sie den 9. Mai 2020 vorgesehen. Das ist der Europatag der EU. Wenn die Registrierung erfolgreich ist, kann es dann auch in allen Städten und Gemeinden in Deutschland mit der Sammlung von Unterschriften losgehen. Natürlich kann die EBI auch online unterzeichnet werden. Die Grundeinkommensbewegung in Deutschland wurde gebeten, mindestens 300 000 Unterschriften zu sammeln. Das braucht viel Zeit, wo/men-power und Geld.“

Es ist die zweite Europäische Bürgerinitiative in dieser Angelegenheit, manche halten sie für einen Prüfstein dafür, wie es um ein BGE in Deutschland steht:

Ich schätze den Stellenwert der EBI anders ein, das hat zum einen damit zu tun, zu welchem Zweck gesammelt wird, was also mit einer erfolgreichen EBI überhaupt erreicht werden kann. Darauf findet sich auf der entsprechenden Website der EU unter Fragen und Antworten folgendes:

„Ist die Kommission verpflichtet, einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift vorzulegen?

NEIN.

Ziel einer Europäischen Bürgerinitiative ist es, den EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine Debatte anzustoßen und ein Thema auf die politische Tagesordnung der EU zu setzen, indem sie die Kommission auffordern, einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift vorzulegen.

Um die Kommission zur Vorlage eines solchen Vorschlags zu zwingen, müsste der Vertrag geändert werden.“

Im Grunde ist eine EBI einer Petition vergleichbar, nur richtet sich das Vorhaben mit dieser Bezeichnung in der EU an das Europäische Parlament und nicht an die Europäische Kommission.

Unter anderem der relativen Unverbindlichkeit der EBI wegen entspann sich nach dem Scheitern der ersten für ein Grundeinkommen im Jahr 2014 eine Diskussion über Gründe dafür (siehe auch hier und hier; bei Labournet gibt es einen Überblick zu verschiedenen Einschätzungen zum Scheitern der EBI).

In Deutschland gibt es die Möglichkeiten, Petitionen an den Deutschen Bundestag zu richten, auch hierzu gibt es schon aufschlussreiche Erfahrungen (siehe auch hier).

Der neuen Initiative sei Erfolg gewünscht, doch die Möglichkeiten, die sie bietet, sollten nicht überschätzt werden. Vielleicht kann sie dazu beitragen, die öffentliche Diskussion weiter zu stärken. Vielleicht lässt sich etwas von Andrew Yang, dem underdog im US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf lernen, wie eine Kampagne aufgezogen werden könnte.

Sascha Liebermann