…“daß es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss“…

…diese Ausführungen finden sich in einer Stellungnahme auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg, die taz berichtete über dieselbe Haltung in Nordrhein-Westfalen, über die kürzlich schon die Süddeutschen Zeitung berichtet hatte. Auf der Seite des Ministeriums heißt es dazu:

„Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen. Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat sich bewährt“, so die Ministerinnen und Minister. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält.“

Worauf diese Stellungnahme (siehe auch das entsprechende  „Forderungspapier“) hinweist, ist die konsistente Logik eines auf der Erwerbsnorm beruhenden Sozialstaates, der eine dauerhafte Alimentierung ohne Gegenleistung nicht vorsieht. Insofern wird hier etwas deutlich zum Ausdruck gebracht, wogegen diejenigen zwar angehen wollen, die eine Abschaffung von Sanktionen anstreben, am Erwerbsgebot aber festhalten – das ist ein Widerspruch in sich, der sich wiederum auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen November findet. Solange das Erwerbsgebot im Zentrum des Sozialstaats steht, solange wird es Sanktionen geben. Wer das nicht will, muss ein Bedingungsloses Grundeinkommen einführen.

Sascha Liebermann