Wer entscheidet darüber, ob jemand mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen klarkommt oder nicht?…

…Und: wer behauptet, dass ein BGE eine Antwort auf alles böte? Wer sich trotz BGE „nicht gebraucht“ fühlte, ist immerhin nicht normativ degradiert, das macht den Unterschied. Für dieses Gefühl kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Die fürsorglichen Vorbehalte gegenüber einem BGE, so wie sie in dem Thread dargelegt werden, klingen doch wieder stark nach fürsorglicher Bevormundung und Unterschätzung des Einzelnen. Auch heute, das ist die Zumutung der Demokratie, führt kein Weg daran vorbei, ganz gleich, ob man das will oder nicht, die Frage, was man aus dem Leben machen will, selbst zu beantworten.

Was heißt denn schon „bedingungslose Grundsicherung“? Entweder ist sie wirklich bedingungslos, dann kennt sie keine Vorbehalte und ist dauerhaft verfügbar oder sie ist das nicht, dann wäre sie allenfalls eine bessere, liberalere Form der Grundsicherung von heute, versehen mit dem nach wie vor geltenden Vorrang von Erwerbstätigkeit. Und woran bestimmt sich „sinnvolle“ Tätigkeit? Wer bestimmt das? Wo bleiben diejenigen Tätigkeiten, die sogenannte „unbezahlte Arbeit“, die niemand garantieren oder schaffen muss, sie sind dort, wo Leben ist? Die entscheidende Frage ist also, werde ich um meiner selbst und um des Gemeinwesens willen anerkannt, ganz gleich was ich tue, dann braucht es ein BGE oder gibt es Vorbehalte dagegen? Dann bleiben wir im Fahrwasser des Bestehenden.

Sascha Liebermann