Das wäre aber so, als würde man die Existenzsicherung davon abhängig machen, dass jemand Engagementbereitschaft zeige…

…dabei gründet der Anspruch auf Existenzsicherung in der Fürsorgeverpflichtung des Staates als politischer Vergemeinschaftung von Bürgern gegenüber seinen Angehörigen. Auch „faul zuhause rum“-zusitzen ändert daran nichts, es wäre legitim. Wenn man das BGE davon abhängig macht, dass Studien zeigen, es sei anders als befürchtet, tilgt man schon das Attribut „bedigungslos“ aus dem, worum es geht. Eine Gemeinschaft, die Probleme zu bewältigen hat, wie in der gegenwärtigen Pandemie, muss eine öffentliche Debatte führen, wenn sie den Eindruck hat, die Aufgaben werden nicht übernommen. Davon aber darf die Existenzsicherung nicht abhängen, sonst wird sie verfügbar.

Sascha Liebermann