Für und Wider zugespitzt und doch versteckter Paternalismus, wenn es um unangenehme Tätigkeiten geht…

…die Frage ist nur, was ist für wen unter welchen Bedingungen „unangenehm“? Wer diesen Einwand vorbringt, wie es Ole Nymoen gemacht hat, dem reicht es offenbar nicht, Angebot und Nachfrage zur Geltung kommen zu lassen. Als Michael Bohmeyer ihm genau das entgegnet und auf den Chauvinismus hinweist, der diesem Einwand bzw. der Frage innwohne, weist Nymoen diesen Vorwurf zurück. Da war er sich offenbar nicht im Klaren darüber, was sein Einwand bedeutet (ganz ähnlich reagierte einst Anke Hassel), denn worauf sonst sollte er damit hinweisen, als darauf, dass womöglich jemand nicht mehr bereit wäre, die Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, denen er sich heute schwer verweigern kann?

An einer Stelle merkte Frau Herrmann an, mit einem BGE von 1200 Euro habe eine Familie 56 Tausend Euro netto – worauf wollte sie hinaus? Dass die Eltern sich für Erwerbsarbeit dann nicht mehr interessieren? Zum einen gilt, dass diese Familie nur genau so lange über diesen Betrag verfügen würde, solange die Kinder nicht volljährig sind bzw. zuhause leben, also etwa 20 Jahre. Es geht also nicht um die gesamte Lebensspanne. Zum anderen hätten die Eltern dann die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit, solange die Kinder klein sind und von sich aus noch gar kein Interesse an der Kita haben (das beginnt etwa erst zwischen drei und viereinhalb Jahren), sich ihnen zu widmen, was heute allenfalls für einen Elternteil möglich ist, sofern der andere ausreichend Einkommen erzielt über Erwerbstätigkeit. Dass Familie und überhaupt „unbezahlte Arbeit“, aus der die ganzen „Vor“-Leistungen stammen, die erbracht werden, damit Erwerbsarbeit überhaupt möglich ist, gar keine Rolle spielten, sei erwähnt.

Zur Diskussion passen unsere früheren Beiträge zu z. B.: Bäckerhandwerk und Arbeitsbedingungen, unangenehme Tätigkeiten (hier Gespräche mit Müllwerkern, Mindestlohn, bedarfsgeprüfte Leistungen und BGE, Feldexperimente, Sanktionsfreiheit.

Zu einer Diskussion mit Ulrike Herrmann, siehe meine Rückschau hier.

Interessant war, dass der Bäckermeister abgewandelte Formen eines BGE am Ende der Sendung vorschlug. Deutlich wurde auch in dieser Sendung wieder, dass ein BGE sich an der Frage entscheidet, wie viel Selbstbestimmung und Verhandlungsmacht dem Einzelnen ermöglicht werden soll.

Sascha Liebermann