Bei manchen Einwänden fragt man sich schon,…

…ob denn überhaupt über den Gehalt nachgedacht wurde, zumindest könnte man Differenzierung erwarten. Denn nur, wenn davon ausgegangen wird, dass es keine sozialstaatlichen Leistungen mehr geben sollte, die über ein BGE hinausgehen, kann so etwas behauptet werden. Wer aber vertritt eine vollständige Substitution des Sozialstaats durch ein BGE?

Sascha Liebermann