Eine wichtige Unterscheidung: ein BGE nach den bekannten Kriterien vs. was daraus je nach Umsetzung gemacht wird,…

…denn weder folgt aus einem BGE: die Abschaffung aller Sozialleistungen, die „Stilllegung“ der Bürger, die einseitige Kürzung von Löhnen, das Überflüssigwerden von Gewerkschaften, die Spaltung der Gesellschaft usw. noch ist es ein Wundermittel gegen alle Probleme der Welt, wie gerne behauptet wird (aber ernsthafte Befürworter nie behauptet haben). Es gibt anerkannte Kriterien (siehe hier und hier), an denen ein BGE bestimmt werden kann. Sie sind durchaus deutungsbedürftig, aber nicht beliebig. Was daraus dann im einzelnen gemacht wird, ist etwas anderes. Man kann ein BGE als Anlass für die verschiedensten Vorhaben nutzen, es zweckentfremden usw. Das hat mit einem BGE selbst aber nichts zu tun. Deswegen ist die Rede von den vielen Modellen, die es gebe, zumindest missverständlich, denn dabei geht es immer nur um Ausgestaltungsvorschläge, die mehr oder weniger nah an den Kriterien sind.

Sascha Liebermann