Eine legitime Antwort…

…und zugleich muss ein Unternehmen dennoch darauf wertlegen, dass ein Mitarbeiter zu den Aufgaben und dem Kollegialverständnis passt. Mit einem BGE könnte das erheblich einfacher sein, weil eine Bewerbung nicht mehr in demselben Maße nötig wäre, um „Rechnungen [zu] zahlen“. Das wäre eine entscheidende Voraussetzung dafür, Bewerbungsgespräche für beide Seiten zu erleichtern und alle Karten auf den Tisch zu legen – ganz im Dienste des Zweckes, Güter- und Dienstleistungen bereitzustellen und das unter den bestmöglichen Bedingungen zu tun, statt Lebenszeit ineffektiv und ineffizient zu vernutzen.

Sascha Liebermann