Die gesamte Sendung bei 3Sat finden Sie hier.
Categorie: Arbeitsvolumen
Fehlende Sensibilität der Grundeinkommensbefürworter oder von Christoph Butterwegge?
In einem Vorab-Interview zum heutigen Feature im 3Sat-Magazin makro (einige Videos sind schon online) über das Bedingungslose Grundeinkommen äußert sich Christoph Butterwegge, Politikwissenschaftler an der Universität Köln, zur Diskussion um ein BGE.
Nicht überraschend ist seine Einschätzung, hat er sich doch in den letzten Jahren immer vehement gegen ein BGE ausgesprochen und dabei nicht mit Etikettierungen der Befürworter gespart. Im Interview auf 3Sat geht es zu Beginn über etwaige Folgen der Digitalisierung, die schwer abzuschätzen, aber auch nicht einfach abzutun sind. Butterwegge sagt:
“Immer dann, wenn es technologische Innovationen im Sinne einer Revolution gab, wurde behauptet, dass der Gesellschaft die Arbeit ausgehe. Das war nach Erfindung der Dampfmaschine, der Elektrizität, der Roboter und der Computer so, stimmte aber nie. Heute werden die Menschen mit Schlagworten wie “Industrie 4.0” oder “Digitalisierung” hinter die Fichte geführt, damit sie Angst vor dem Arbeitsplatzverlust bekommen und Reallohnverluste oder schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptieren. Dabei fehlen im sozialen, im kulturellen, im Bildungs- und im Pflegebereich jede Menge Arbeitskräfte”.
Dass er sofort eine Täuschungsstrategie in der Debatte ausmacht, ohne ein sachhaltiges Argument dagegen vorzubringen, überrascht als Erstes. Denn mit den verfügbaren Daten zur Entwicklung des Arbeitsvolumens ist seine Einschätzung nicht zur Deckung zu bringen. Gerhard Schildt hat vor einigen Jahren schon darauf hingewiesen, dass das Arbeitsvolumen in Deutschland seit 1880 enorm gesunken ist. Ob es nicht noch viel stärker hätte sinken können bei gleichzeitigem Wertschöpfungszuwachs, ist unklar (siehe meinen Kommentar). Die Hysterisierung der öffentlichen Debatte, da wäre ihm zuzustimmen, erschwert eine sachliche Diskussion allerdings. Die Frage, was auf uns zukommt, herunterzuspielen, ist allerdings ebenso wenig angemessen. Überhaupt fällt auf, wie sehr, wenn es um Digitalisierung geht, immer die Sorge um Arbeitsplätze die Beschäftigung mit dem Thema dominiert. Alleine diesbezüglich könnte ein BGE schon für Gelassenheit sorgen, das erlaubte dann einen angemesseneren Umgang mit den Möglichkeiten durch Digitalisierung.
Butterwegge verweist auf das Fehlen von Arbeitskräften in bestimmten Bereichen, um die Diskussion über technologische Arbeitslosigkeit in eine andere Richtung zu biegen. Ist das eine triftige Antwort? Nein, solange es keine Zwangsverpflichtung zu Erwerbstätigkeit gibt, ist es praktisch immer möglich, dass Stellen unbesetzt bleiben. Die Beschränkung der Diskussion um das Arbeitsvolumen liegt vor allem darin, nur über Erwerbstätigkeit zu sprechen und den größeren Brocken an Leistungen, der in Haushalten erbracht wird, gar nicht zu erwähnen. Butterwegge erweist sich hier als Vertreter derer, die den größten Teil (unbezahlte Tätigkeiten) des gesamten Arbeitsvolumens (bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten) stets unter den Tisch fallen lassen (siehe auch die Erhebung des Statistischen Bundesamtes “Wie die Zeit vergeht”, insb. S. 7, den Datenreport 2016, S. 363. Dort wird auch erläurtert, was die statistischen Erhebungen überhaupt erheben). Was Butterwegge von der Auseinandersetzung mit unbezahlten Tätigkeiten und dabei dem größten Posten familialer Tätigkeiten hält, können Sie hier nachlesen.
Ein Rückfall hinter Erreichtes ist seine Haltung zur Frage, ob das Existenzminimum allen gewährt werden soll, die in einem Gemeinwesen leben oder nicht. Heute haben wir eine klare Haltung dazu, es soll allen gewährt werden. Butterwegge sieht das offenbar anders:
“…Was soll daran fair sein, wenn der Milliardär dieselbe Summe ausgezahlt bekommt wie der Müllwerker? Besteuert man es dem Milliardär wieder weg, ist das Grundeinkommen nicht bedingungslos, sondern an die Bedingung geknüpft, dass keine anderen Einkommensquellen vorhanden sind. Gleiches sollte gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden.”
Es zeichnet das Existenzminimum heute eben gerade aus, dass es in Absehung davon bereitgestellt wird (solange man nicht Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Leistungen bezieht), über welches Einkommen man verfügt. In Gestalt des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer wird das heute auch für diejenigen vollzogen, die über Einkommen verfügen. Über die Höhe kann immer gestritten werden. Es würde, so zumindest ein häufiges Plädoyer in der Diskussion, über das BGE hinaus auch bedarfsgeprüfte Leistungen geben. Weshalb will Butterwegge etwas nicht fortführen, das wir heute schon praktizieren?
Sein Verständnis von Bedingungslosigkeit gibt Rätsel auf. Was meint er hier? Das BGE des Miliardärs soll doch gar nicht besteuert werden, allenfalls andere Einkommensarten sind dafür vorgesehen (je nach Vorschlag). Dass indirekte Steuern immer alle betreffen, ist ein ganz anderer Punkt und ändert an der Bedingungslosigkeit nichts. Denn sonst wäre ein BGE immer nur dann bedingungslos, wenn es keine indirekten Steuern gäbe. Das ist eine sehr spezielle Deutung der Bedingungslosigkeit.
Weiter sagt er:
“Wer mehr soziale Gerechtigkeit verwirklichen möchte, benötigt dafür einen starken Sozialstaat, der Hilfebedürftige, aber nicht Wohlhabende und Reiche finanziell unterstützt. Um zwischen beiden Gruppen differenzieren zu können, braucht man eine staatliche Bürokratie, die nach Bedarfsgerechtigkeit strebt. Würde ein Grundeinkommen verwirklicht, hätten die Neoliberalen ihr Hauptziel erreicht: den Sozialstaat zerschlagen und freie Bahn für den Markt geschaffen.”
Wer Bedarfsgerechtigkeit zum ausschließlichen Kriterium erhebt, muss die Folgen mittragen. Die sehen wir im heutigen Gefüge der Sozialgesetzgebung. Sicher könnte manches darin verändert, könnten Leistungen anders gestaltet werden, aber eines bliebe unverändert: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen – dessen Komplementär ja die Bedarfsprüfung ist. Denn erst, wer nicht erwerbstätig sein kann, hat eben Anspruch auf diese Leistungen, ganz gleich in welchem Umfang sie bereitgestellt werden. Von einer “repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung” zu sprechen ist da bloß eine kosmetische Formel vergleichbar der Umdeklarierung von Erwerbslosen zu Kunden der Arbeitsagentur. Ein Sozialstaat, der seinen Lebensquell in der Erwerbstätigkeit sieht, belohnt immer ein bestimmtes Handeln (bezahlte Arbeit) und bestraft ein anderes (unbezalte Arbeit), in dem keine oder nur unter bestimmten Bedingungen Ansprüche auf Versicherungs- bzw. Transferleistungen erworben werden.
Dann sagt Butterwegge:
“…Nein, nicht zufällig gehören namhafte Unternehmer und Spitzenmanager großer Konzerne wie der Telekom und der Post zu den Verfechtern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Denkt man die Grundeinkommenslogik zu Ende, könnten schließlich alle übrigen Sozialleistungen abgeschafft und alle sozialpolitisch motivierten Regulierungen des Arbeitsmarktes gestrichen werden. Es gäbe womöglich keinen Schutz vor Kündigungen mehr, sondern bloß noch betriebliche Abfindungsregeln.”
Dass Butterwegge nur diese “Verfechter” anführt, mag ideologisch begründet sein, das Spektrum der Befürworter ist ja viel breiter und diverser. Könnte, könnte – wenn es gewollt wäre. Aber wer befindet darüber? Wenn die Bürger tatsächlich damit einverstanden wären, dass “alle Sozialleistungen abgeschafft” werden sollen, dann würde es wohl geschehen. Will Butterwegge sie vor sich selbst retten? Ein anmaßendes Unterfangen. Warum denkt Butterwegge nicht in die andere Richtung: Verhandlungsmacht, Option zum Nein-Sagen, nicht mehr erpressbar usw. – all das wären ebenfalls Folgen eines BGEs. Dazu müsste er aber in die Mündigkeit der Bürger, in die Bereitschaft und Veranwortung sich zu organisieren vertrauen und auch wenn diese nicht geschähe, es als demokratische Willensbildung gelten lassen können.
In der Tat müsste es Mindestlöhne nicht mehr geben, wenn die Existenzsicherung durch das BGE erreicht wäre, aber was wäre daran das Problem? In Kombination mit der Verhandlungsmacht können sehr wohl neuartige Rahmenbedingungen entstehen, die es erschweren, ein bestimmtes Lohnniveau zu unterschreiten. Wer aber nicht verhandeln will, würde eben nicht verhandeln, das BGE hätte er ja ohnehin. Dann kommt Butterwegge wieder mit dem Kombilohn-Vergleich, das BGE ist aber gerade kein Kombilohn.
Folgende Passage ist noch aufschlussreich:
“makro: Einer der prominentesten Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens ist Götz Werner. Er fordert 1000 Euro für jeden. Könnte so ein fester monatlicher Betrag nicht vielen Leistungsempfängern Armut und Demütigung ersparen?
Butterwegge: Das bezweifle ich. Götz Werner, Gründer der dm-Drogeriemarktkette, möchte sämtliche Steuerarten abschaffen, die Großunternehmer wie er zahlen müssen: die Reichensteuer, die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Refinanzieren möchte Werner das Grundeinkommen durch eine drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer, obwohl diese besonders kinderreiche Familien von Geringverdienern und Transferleistungsbeziehern hart trifft, weil sie praktisch ihr gesamtes Einkommen in den Alltagskonsum stecken müssen.”
Bezweifeln kann man Vieles, was ist das Argument gegen diese Möglichkeit, “Armut und Demütigung” zu ersparen? Butterwegge richtet sich nur gegen den Vorschlag einer Konsumsteuer, die andere Steuerarten überflüssig machen soll laut Götz W. Werner. Das alleine rechtfertigt aber Butterwegges Zweifel nicht. Er hätte, wenn er ernsthaft aufgeschlossen wäre, genau so argumentieren können, dass dieses Ziel – “Armut und Demütigung” zu ersparen – richtig sei, ein BGE entsprechend ausgestaltet sein müsste. Es geht Butterwegge aber gar nicht um eine Klärung dieser Frage, es ist ein Werturteil, das ihn leitet: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dass die heute anzutreffende Ungleichheit in den Einkommen auch mit der viel geringeren Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer zu tun hat, kommt ihm gar nicht in den Sinn. Welchen Anteil die Idolatrie der Erwerbsarbeit daran hat, der jeder Arbeitsplatz besser als keiner ist, liegt auf der Hand. Ein klares Verständnis davon, was unser Gemeinwesen zusammenhält, eben nicht Erwerbsarbeit, fehlt weitgehend. Eine Konsumsteuer könnte dann mit entsprechend gestalteten Freibeträgen, die noch höher sind als das BGE, sinnvoll sein, wenn diese Ungleichheit durch die Verhandlungsmacht langfristig wieder relativ gerade gerückt wäre, das scheint ihn aber nicht zu interessieren.
Dann äußert er folgendes:
“Während ein Milliardär wie Götz Werner seiner Gattin den nächsten Brillantring auf den Bermudas oder den Bahamas ohne hohe Steuerlast kaufen könnte, würden Mittelschichtangehörige und Arme ihr Grundeinkommen selbst finanzieren, wenn sie im heimischen Kiez einkaufen gehen. Wie man sieht, bildet die Refinanzierung des Grundeinkommens seine Achillesferse, zumal es prominenten Befürwortern des Grundeinkommens an sozialer Sensibilität, Empathie und Solidarität mit den Unterprivilegierten fehlt.”
An Vorurteilen mangelt es ihm auch nicht, damit zeigt er dieselbe Haltung wie diejenigen, die über “Hartz-IV-Schmarotzer” herziehen, nur andersherum. Mangelt es Butterwegge womöglich an “sozialer Sensibilität, Empathie und Solidarität”, wenn er die Stigmatisierungen, die der um Erwerbstätigkeit konstruierte Sozialstaat hervorbringt, einfach unter den Tisch fallen lässt?
Sascha Liebermann
“Ein Grundeinkommen für alle” – Kommentar zum Essay von Paul Nolte
In einem Essay für NDR Kultur, Gedanken zur Zeit hat sich jüngst Paul Nolte, Professor für Neuere Geschichte an der FU Berlin, zur Diskussion um das Bedingungslose Grundeinkommen geäußert. Er befasst sich nicht das erste Mal damit und war vor vielen Jahren in einer Talkshow vehementer Gegner eines BGE (siehe hier). In seinem aktuellen Beitrag gibt er sich milder, stellt das BGE und die Diskussion darüber jedoch durchaus eigenwillig dar. Darin kehren manche Missverständnisse wieder, die in der Diskussion häufiger angetroffen werden können.
Schon in den ersten Absätzen heißt es mit Bezugnahme auf die Schweizer Volksabstimmung im Juni, die Ausgangspunkt des Essays ist, dass “das staatliche Basiseinkommen […] bei den Gutverdienenden mit dem Arbeitslohn verrechnet [würde]”. Zwar gab es in der Schweizer Diskussion u.a. von Seiten des Bundesrats solche Darstellungen, dem Vorschlag der Initianten entsprach dies jedoch nicht. Wenn von einer “Verrechnung” gesprochen werden kann, dann lediglich in Gestalt der finanztechnischen Darstellung des Verhältnisses zwischen Erhalt von Steuern in Gestalt eines BGE und Abführen von Steuern. Diejenigen die mehr Steuern in Gestalt eines BGE erhalten als sie abführen, bezeichnet man als Nettoempfängern, die die mehr Steuern abführen, als sie in Gestalt des BGE erhalten als Nettozahler. Das hat jedoch nichts damit zu tun, dass das BGE mit dem Arbeitslohn “verrechnet” wird.
An einer anderen Stelle sprich Nolte von einem “radikalen Systemwechsel”, einer “revolutionär neue[n] Auffassung von der freien und selbstbestimmten Lebensführung aller Menschen”. Vor dem Hintergrund republikanischer Demokratien ist ein BGE weder ein Systemwechsel, noch ist es revolutionär. Lediglich auf die Konstruktionsprinzipien des heutigen Sozialstaates bezogen trifft diese Charakterisierung zu. Radikal ist das BGE, weil es an die Wurzeln der Demokratie anschließt und die Bürger ins Zentrum der Sicherungssysteme rückt; revolutionär ist es, weil es die Vorherrschaft der Erwerbsnorm in diesem Sozialstaat durch die Stellung der Bürger in ihm ersetzt. Damit vollzieht es lediglich eine Fortentwicklung des Sozialstaats im Geiste der Demokratie.
Überraschend ist, dass Nolte – wie viele andere – die dem Apostel Paulus (siehe auch hier) zugeschriebene Äußerung falsch zitiert, die von Stalin in die Verfassung der Sowjetunion aufgenommen wurde: “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”. Der entscheidende kleine Unterschied, sie so zu zitieren oder vollständig “wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen”, wird damit unterschlagen.
Nolte greift ebenso die Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung auf und schreibt, nachdem er auf die sinkende Arbeitslosigkeit in Deutschland seit 2005 hingewiesen hat:
“In die Zukunft des Jahres 2050 können wir nicht schauen – allerdings spricht jede historische Erfahrung gegen die momentan so beliebten Szenarios vom Wegbrechen jedes zweiten oder dritten Arbeitsplatzes durch Mikrochips und Roboter: Solche Prognosen haben sich seit 200 Jahren regelmäßig als grundfalsch erwiesen.”
In der Tat sind diese Prognosen mit Vorsicht zu genießen, wobei manche derer, auf die sich hierzu berufen wird, in den originalen Ausführungen zur Frage, was die Digitialsierung mit sich bringen könnte, durchaus vorsichtig sind – so z. B. Frey und Osborne.
Nolte übergeht indes, was die Entwicklung des Arbeitsvolumens erkennen lässt, dass es für Deutschland einen langen Trend der Abnahme gibt. Es ist zwar nicht klar, vor allem, wenn sie mit Daten aus anderen OECD-Staaten verglichen wird, welche Schlüsse daraus gezogen werden können, doch so einfach, wie er es sich hier macht, ist die Sache auch nicht (siehe “Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?”).
Weil er der Auffassung ist, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland kein so dringliches Problem mehr sei, schreibt er dann:
“Die unmittelbare Dringlichkeit einer arbeitsfreien Grundsicherung ist also etwas zurückgetreten. Der Streit ist grundsätzlicher geworden und die Bewegung hat ein neues Gesicht bekommen. Sie wird nicht mehr von prominenten Gelehrten, Unternehmern oder Politikern dominiert, sondern, wie das Beispiel der Schweiz zeigt, als sozialer Aktivismus vor allem von Jüngeren, gut Gebildeten in Netzwerken “von unten” getragen.”
Diese Einschätzung trifft nicht zu. Wer sich mit der jüngeren Grundeinkommensdiskussion beschäftigt, wird feststellen, dass schon zu Beginn im Jahre 2004, grundsätzliche Fragen gestellt wurden und die Arbeitslosigkeit ein Aufhänger war, wenngleich manche BGE-Befürworter sie für entscheidend hielten. Wir – Freiheit statt Vollbeschäftigung – haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass ein BGE unabhängig von Arbeitslosigkeit und der Entwicklung des Arbeitsvolumens zu betrachten sei. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte diese Überlegungen in einem Beitrag von Thomas Loer sogar in gekürzter Form abgedruckt.
Unzutreffend oder zumindest ungenau ist die Feststellung, dass es erst jetzt, seit oder im Laufe der Diskussion in der Schweiz vor der Volksabstimmung eine “vernetzte, globale” Bewegung gebe. Zumindest das Basic Income Earth Network besteht seit 1986 und hält zweijährlich Kongresse ab. Es zieht Teilnehmer aus der ganzen Welt an. In den USA gibt es ein Grundeinkommensnetzwerk, in andern Ländern gibt es Initiativen, die sich dafür einsetzen. Falls Nolte vor Augen gehabt haben sollte, dass diese Diskussionen bislang stark akademisch ausgerichtet waren bis vor wenigen Jahren, da wäre etwas dran. Zumindest für die jüngere Diskussion in Deutschland 2004, die lange Zeit die stärkste und intensivste war, gilt das aber nicht.
Abschließend äußert sich Nolte dann zu den Realisierungschancen eines BGE, nachdem die Ablehnung in der Schweizer Volksabstimmung eindeutig gewesen sei. Bedenkt man, dass eine Zustimmung für die AfD in Deutschland von 20 Prozent als beunruhigend wahrgenommen wird, könnte die Zustimmung in der Schweiz von 23 Prozent angesichts eines so weitreichenden Vorschlags allerdings für erstaunlich gehalten werden. Er schreibt dann:
“Auf absehbare Zeit spricht wenig dafür, dass sich irgendein Land anders entscheidet als die Schweiz und sich auf die soziale Revolution des Grundeinkommens einlässt. Erst recht wird das nicht Deutschland sein, wo Beruf und Erwerbsarbeit nicht nur ökonomisch, sondern auch in Kultur und Mentalität immer noch eine besonders große Bedeutung für das Selbstbild von Menschen und für die Motivation ihrer Lebensführung besitzen.”
Hier würde ich die Verhältnisse genau andersherum sehen. In der Schweiz fällt die Diskrepanz zwischen der bodenständigen und selbstverständlich verankerten direkten Demokratie auf der einen und dem enorm starken Arbeitsethos auf der anderen Seite besonders ins Auge. Eine dem Elterngeld vergleichbare Leistung gibt es in der Schweiz nicht, der Druck auf Eltern, besonders auf Mütter, früh in Erwerbstätigkeit zurückzukehren ist noch stärker als in Deutschland. Dass Arbeit tatsächlich so entscheidend sei für die “Motivation der Lebensführung”, wie Nolte schreibt, ist eine gängige Behauptung, übersieht aber, dass dies weder der Bedeutung sogenannter Haushaltstätigkeiten strukturell entspricht, noch dem Aufwand in Stunden, der dafür jährlich erbracht wird. Er ist höher als die Zeit, die für Erwerbsarbeit aufgebracht wird.
Die gemeinschaftliche Basis des Zusammenlebens in republikanischen Demokratien spielt in Noltes Beitrag überhaupt keine Rolle, wird nicht einmal erwähnt. Dass es gerade die Demokratie ist, deren Souverän die Bürger sind und denen genau deswegen bedingungslos Grundrechte zugesichert werden, muss doch erstaunen angesichts dessen, wie häufig sich Nolte schon zur Verfasstheit der Demokratie geäußert hat. Denn von der Demokratie aus gedacht, ist das BGE nur ein kleiner Schritt.
Sascha Liebermann
“Geld für alle” – FAZ über Bedingungsloses Grundeinkommen
Nur eine Stelle sei aus diesem Beitrag herausgepickt. Dort heißt es:
“Freilich steckt das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens voller Tücken. Die Horrorprognosen über drohende Arbeitsplatzverluste sind Kaffeesatzleserei. Natürlich fallen Stellen weg, wenn Autos künftig von allein fahren und Maschinen sich selbst steuern und warten. Auf der anderen Seite dürften im Zuge des technischen Fortschritts – wie bisher auch – neue Aufgaben dazukommen, die menschliche Arbeitskraft erfordern – nur weiß man heute eben noch nicht, was genau das sein wird. So ist das nun einmal, wenn ein Strukturwandel stattfindet und etwas Neues entsteht.”
Man muss die Mutmaßungen darüber, dass enorm viele Arbeitsplätze verloren gehen werden, nicht teilen. Sie beruhen auf Prognosen, die sogar bei Carl Frey und Michael Osborne sich vorsichtiger lesen als in manchem Beitrag in der öffentlichen Diskussion. Doch einfach das Gegenteil zu behaupten ist auch nicht weitsichtiger, wie es der Autor tut. Betrachtet man die Entwicklung des Arbeitsvolumens z. B. in Deutschland über die letzten 150 Jahre, kann niemand ernsthaft die These vertreten, dass das Arbeitsvolumen nicht stark abgenommen habe (siehe die Beiträge des Historikers Gerhard Schildt hier und in diesem Sammelband; siehe meinen Kommentar hier). Entscheidend ist für eine solche Einschätzung nicht die Zahl an Arbeitsplätzen, entscheidend ist das Arbeitsvolumen – wenn schon, denn schon.
Sascha Liebermann
“”Irre Beschäftigungseffekte”, “wirklich tolles Land”: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen”
Dieser Beitrag von Stefan Sell verweist auf die Entwicklung des Arbeitsvolumens um den “irren Beschäftigungseffekten” nachzugehen, von denen immer wieder gesprochen wird. Siehe auch “Geht der Gesellschaft die Arbeit aus”.
“Computer machen die Arbeit, was machen wir?”
Kostet die Automatisierung mehr Arbeitsplätze, als sie schafft? Dieser offenbar nicht so leicht beantwortbaren Frage geht der Artikel nach: “Computer machen die Arbeit, was machen wir”
Siehe auch unseren Beitrag: “Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?”