„Totalverweigerer“? Gibt es sie, was weiß man darüber?

Dieses Schlagwort spielte in den letzten Monaten eine große Rolle, „Totalverweigerer“ sollten durch das Bürgergeld nicht weiter geschützt werden, deswegen müssten Sanktionen wieder verschärft werden usw.

In folgenden Berichten werden Experten zitiert, deren Auskünfte klingen sogleich anders und passen nicht in die aufgeregte Debatte:

Stefan Sell zur Einschätzung des IAB

Stefan Sell zu den behaupteten Einsparmöglichkeiten (siehe Grafiken unten)

Auf Experten des IAB beziehen sich auch folgende Meldungen:

Münchner Merkur

Focus online

Tagesschau

Zuerst einmal wäre zu fragen, was hinter dem Schlagwort steckt?

Abgesehen davon, dass die Angaben in der Grafik viel niedriger sind, als die Gerüchte in der öffentlichen Debatte erwarten lassen, erfährt man nicht, was zur Verweigerung führt bzw. was hinter ihr steckt. Im oben verlinkten Beitrag von Stefan Sell erhält man zumindest Hinweise, denn in der Grafik sind bei der Säule „Weigerung“ noch andere Fälle aufgeführt, die tatsächliche Weigerung fällt also noch geringer aus (diese Debatte gab es schon einmal, als das alte Arbeitlosengeld II noch galt, siehe hier).

Hinter der Verweigerung könnte stehen, dass dieses Ziel für die hier genannten Fälle ganz oder teilweise unrealistisch ist (siehe hier), es für die Verweigerung gute Gründe gibt. Auch hängt es vom Ziel ab, worüber wir hier sprechen, denn gäbe es das Ziel nicht, gäbe es auch den Tatbestand der Weigerung in dem genannten Sinne nicht. Folgerichtig müsste man auch fragen, welche Probleme erzeugt die Art der Grundsicherung, welche wären mit einer anderen Form vermeidbar? Ein bloßes Beharren darauf, dass Weigerung nicht sein dürfe, führt nicht weiter und ist schon gar keine Antwort darauf, dass das Existenzminimum nicht antastbar sein soll. Ganz abgesehen davon wäre die Folgefrage, wem damit geholfen wäre, wenn denn sogenannte Verweigerer per Androhung eine Tätigkeit aufnehmen, die sie nicht aufnehmen wollen, mit der sie sich nicht verbinden können (auch dazu gibt es Befunde des IAB, negative Folgewirkungen von Sanktionen genannt)? Die Arbeitergeber, die hier durchaus scharfe Töne anschlagen, müssen sich ernsthaft fragen, inwiefern ihnen mit Mitarbeitern gedient wäre, die nicht bei ihnen arbeiten wollen?

Sascha Liebermann