„Zur Persistenz der Argumente im Automatisierungsdiskurs“…

…ein Beitrag von Martina Heßler in Aus Politik und Zeitgeschichte aus dem Jahr 2016, der die verschiedenen Facetten der Diskussion um Erwerbsarbeit, Automatisierung und Muße aufzeigt. Auch die schon seit den 1950er Jahren kursierende Sorge darum, was wohl die „Massen“ mit zu viel Freizeit anfangen, wird dargestellt. Allerdings verwendet auch die Autorin den Begriff der „Arbeitsgesellschaft“, ohne seine Einseitigkeit und Zuspitzung zu diskutieren. Siehe dazu einen Beitrag von unserer Seite hier.

„Das ist nun wirklich weit hergeholt!“…

…sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe.

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung „Künstlicher Intelligenz“, ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die „Arbeit“ nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans Frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

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„Was tun mit dem Heer der Überflüssigen durch KI, Karsten Wildberger?“

Unter dieser Überschrift wurde am 21. März ein Interview mit Digitalminister Karsten Wildberger in der Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlicht, das vielerorts zitiert worden ist. Schon die Überschrift lässt aufhorchen und erinnert an eine Debatte in den Sozialwissenschaften (siehe unsere Blogbeiträge dazu hier), die schon einige Jahre zurückliegt. Damals wie heute erfolgt die Einordnung, Personen als überflüssig zu erklären, vor dem Hintergrund einer vermuteten Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Nutzung von Digitaltechnologie, hier „Künstliche Intelligenz“.

Zwei Deutungslinien stehen sich hier gegenüber, wovon die eine zu einem Aufschrei führt, obwohl dieser vielmehr von der anderen ausgehen müsste. Menschen als Bürger eines Gemeinwesen wie dem unsrigen werden niemals überflüssig, sie sind sein tragendes Fundament, von daher ist jede Sorge diesbezüglich Ausdruck einer Verwirrung und alleine schon die Behauptung, sie würden überflüssig bezeichnend. Um so misslicher ist es, wie wenig dies schon in der früheren Debatte thematisiert wurde – und heute schnell übersehen wird (siehe hier und hier).

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„Braucht es eine Arbeitspflicht?“…

…unter diesem Titel diskutieren Matthias Jendricke, Landrat in Thüringen, und Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“, über den Umgang mit jungen Bürgergeldbeziehern und dem erhöhten Druck, den Jendricke die Jobcenter ausüben lässt. Das Gespräch verläuft einerseits erwartbar, wenn man die öffentlichen Debatten der letzten Jahre kennt, andererseits überrascht bei Helena Steinhaus, dass sie die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, die im Zentrum des heutigen Sozialstaats steht, an keiner Stelle in Frage stellt. Deutlich hingegen wird die unterschiedliche Haltung beider dazu, welche Hilfe sinnvoll sein kann.

Jendrickes Haltung wird z. B. hier deutlich:

„Jendricke: Ich sage das, weil mir an unserer Jugend etwas liegt und ich sie nicht aufgeben will. Auch mir wäre es lieber, wenn es anders ginge. Aber wir mussten eben erfahren, dass manche Menschen trotz wiederholter Einladung keine Lust auf Arbeit haben. Sie hatten ihre Chance: Alle hätten im Herbst eine Ausbildung beginnen können und haben es versäumt. Wenn da vom Elternhaus kein Druck kommt, muss der Staat reagieren. Zur Not mit Leuten in Uniform, die denjenigen hinter dem Türspion signalisieren: Besser, du öffnest jetzt.“

Die Frage, um die es geht, auf „Lust“ zu reduzieren, an der es mangele, schließt aus, dass es andere Gründe gibt. Darüber, was eine „Chance“ ist, befindet das Jobcenter, nicht der Bürgergeldbezieher selbst. „Chancen“ werden also kollektiv definiert, nicht nach Dafürhalten des Einzelnen. Wer also solche „Chancen“ nicht wahrzunehmen bereit ist, will – so die Haltung – eben nicht. Das ganze Drohszenario, das Jendricke hier aufbaut, lässt es nicht zu, differenzierter auf die Lage zu blicken.

Dann nennt Jendricke Beispiele für „Chancen“:

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„Der Homo oeconomicus als Mythos“…

…ein Beitrag des Soziologen Stefan Kutzner zur Diskussion um das Ehegattensplitting. Hier geht es zum Beitrag. Auch andere Beiträge aus der Zeitschrift stehen online frei zur Verfügung.

Frühere Beiträge von uns zu dieser Thematik finden Sie hier.

Kutzners Beitrag macht einmal ausführlicher deutlich, welche Auswirkungen es hat, wenn Abschätzungen sozialpolitischer Entscheidungen auf Basis eines bestimmten Menschenbildes entworfen werden. Das extrem vereinfachende Menschenbild des homo oeconomicus, das schon länger in der Kritik steht und realitätsfremd ist, dominiert in vielerlei Hinsicht öffentliche Debatten, aber ebenso sehr Studien, wie sie auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt wurden. Angesichts des dominierenden Menschenbildes überraschen dann auch die Schlussfolgerungen nicht, die darin gezogen werden.

Sascha Liebermann

„Vom ‚Florida‘- zum ‚Totalverweigerer-Rolf‘ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung“…

…ein Beitrag von Stefan Sell, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, dass schon unter Bundesarbeitsminister Heil von „Totalverweigerern“ die Rede war.

„Eine empirisch also mehr als fragwürdige, weil in der Realität kaum vorhandene Kunstfigur [der Totalverweigerer, SL] hat bereits unter der Ampel-Regierung ihren gesetzgeberischen Einschlag gefunden – und sie wird erneut herangezogen, wenn wir an das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur „neuen Grundsicherung“ denken.“

„‚Florida-Rolf‘ war der in den Medien verwendete Spitzname für einen deutschen Sozialhilfeempfänger (bürgerlich Rolf J.), der seit den 1980er-Jahren in den USA im Bundesstaat Florida lebte und dort nach einer schweren Erkrankung Sozialhilfe vom deutschen Staat bezog. Die deutsche Verwaltung zahlte ihm unter Berufung auf alte Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Leistungen auch im Ausland, weil er angeblich nicht nach Deutschland zurückkehren könne. Im Sommer 2003 brachte die BILD-Zeitung den Fall groß heraus mit der Schlagzeile, dass ein deutscher Sozialhilfeempfänger seine Strandwohnung in Miami „auf Kosten der deutschen Steuerzahler“ bezahle. Der Fall wurde stark populistisch dargestellt und als Beispiel für „Sozialhilfe unter Palmen“ genutzt. Die Ähnlichkeiten mit der besonderen Rolle der BILD-Zeitung in heutigen Zeiten im Kontext der Bürgergeld-Debatte ist mehr als offensichtlich.“
(Auszug aus Sell)

Diese Debatte reicht noch viel weiter zurück, dazu hat Frank Oschmiansky schon vor langer Zeit etwas geschrieben.

Sascha Liebermann

Teilzeit, Ehegattensplitting und das „Familienbild“

Alle Jahre wieder, um ein Weihnachtslied zu zitieren, kehren Diskussionen zurück. Anders als im zitierten Lied, in dem es um Brauchtum und Rituale geht, würde man erwarten, dass öffentliche Diskussionen differenzierter geführt werden oder sich weiterentwickeln. In einer Hinsicht lässt sich das in jedem Fall auch festhalten, wenn die verschiedenen Aspekte herausgestellt werden, die zu Teilzeiterwerbstätigkeit führen – wie z. B. in dem unten verlinkten Gespräch Anne Wills mit Marcel Fratzscher.

Allerdings werden in dem Gespräch auch Beweggründe genannt, die verkürzt sind, so z. B. die notorische Diskussion zum Ehegattensplitting, das angeblich die „Anreize“ zur Erwerbstätigkeit reduziere. Es lohnt sich, diese Begründungen einmal genauer anzuschauen, denn nicht selten wird dabei ein einfaches Kalkül behauptet, nachdem sich die Erwerbsbeteiligung nicht „lohne“.

Da das Ehegattensplitting nur für Paare gilt, Einkommen also immer gemeinsames Einkommen ist in Paarbeziehungen, ist eine Betrachtung, die nur auf den unmittelbaren Zugewinn für den Einzelnen schaut, ohnehin verkürzt, aber symptomatisch für ein darin zum Ausdruck kommendes Verständnis von Paarbeziehung.

Wenn auch hier wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert wird, sei der Einfachheit halber auf frühere Beiträge von uns dazu verwiesen.

Sascha Liebermann