Als Niederlage der Bundesregierung kann die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts über die Methoden zur Ermittlung von Hartz IV-Regelsätzen gelten. Zahlreiche Zeitungen berichten darüber: die Süddeutsche, Spiegel Online, Frankfurter Rundschau.
Im Kommentar von Heribert Prantl in der SZ werden die Richter so wiedergegeben:
„Es geht um mehr, nämlich um das soziokulturelle Existenzminimum, also um den Betrag, den man benötigt, um am gesellschaftlichen Leben wenigstens ein wenig teilnehmen zu können. Eine moderne Sozialpolitik sorgt dafür, dass der Mensch Bürger sein kann; seine politischen Rechte brauchen ein soziales Fundament. Die Richter werden es beschreiben und befestigen.“
Doch, eines muss hier festgehalten werden: selbst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft noch keine Verbesserung. Sie ist nur politisch zu erreichen. Schon früher gab es Urteile des BVerG zum soziokulturellen Existenzminimum, die in der Hartz IV-Gesetzgebung nicht beachtet wurden.
Nur Engagement also wird zu Verbesserungen führen können, ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt uns niemand, wir – die Bürger – müssen es schaffen.