Ist das der piratige Größenwahn der damaligen Zeit? Die jüngere BGE-Diskussion läuft seit 2004, die Piraten sprach sich wann für ein solches aus? https://t.co/X4a9LJDFnV https://t.co/YO9dIuLKcQ
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) June 1, 2026
„Der Mythos vom ‚faulen‘ Arbeitslosen“…
…damit beschäftigte sich die Sendung „Wirtschaft und Gesellschaft“ des Deutschlandfunks am 29. Mai. Hier geht es zum Begleittext, hier zum Feature.
Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit.
So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen „lohne“ (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.
„Leben ohne Leistung?“ – ein Nachtrag…
…zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe – ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht.
In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:
„Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, ‚… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern‘.“
„Leben ohne Leistung?“…
…so lautet ein Teil des Titels der kürzlich im ZDF gesendeten Dokumentation „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ – und damit ist schon beinahe alles gesagt.
Was ist denn Leistung (siehe hier, hier und hier) und was ist keine, woran wird das bemessen und: ist Leistung überhaupt nach unserer politischen Ordnung das entscheidende Kriterium für Existenzsicherung?
Sicher, es ist nichts anderes als eine Fixierung auf Erwerbstätigkeit zu erwarten, wenn eine Dokumentation schon mit diesem Titel angekündigt wird. Doch die anekdotische Evidenz, die Sachbearbeiter des Jobcenters liefern, die bewertenden Anmerkungen der Autorin zum Leistungsmissbrauch und die dramatisierende Zeichnung drohender Gefahren befördern eine Einseitigkeit, die über nichts aufklärt. Dabei hätte es viele Gelegenheiten gegeben, die Frage zu stellen, wem denn der erhöhte Druck und die Verschärfung von Sanktionen helfen solle angesichts der Problemlagen, die in der Doku – meist oberflächlich – dargeboten wurden. Welchem Unternehmen wäre gedient, Mitarbeiter zu haben, die nicht leistungsbereit sind, aus welchen Gründen auch immer?
„ChatGPT-Hersteller OpenAI will Gewinne aus künstlicher Intelligenz gerecht verteilen“…
…darüber schreibt Christian J. Meier für riffreporter (Bezahlschranke) und lotet aus, was an dem Vorschlag eines „Public Wealth Fund“ hilfreich sein könnte, was nicht und inwiefern es sich um gutes Marketing handelt. Dazu hat er verschiedene Interviews geführt, auf die im Beitrag verwiesen wird, unter anderem auch mit Sascha Liebermann.
Siehe auch unseren Beitrag hier.
„Public Wealth Fund“ – Worum geht es?
Im vergangenen Monat legte Open AI einen Diskussionsbeitrag vor, der sich mit den Herausforderungen beschäftigt, die durch die verschiedenen KI-Tools entstehen könnten – der Beitrag ist diesbezüglich vollmundig (siehe Kommentar von Rebecca Bellan auf techcrunch). Darin werden die verschiedensten Vorschläge unterbreitet, wie den Herausforderungen begegnet werden könnte, der eines „Public Wealth Fund“ sei hier kommentiert.
Nehmen wir einmal an, die in der Stellungnahme von Open AI entworfenen Folgen träten ein, was könnte der Public Wealth Fund leisten? Zuerst einmal wäre er allgemein zugänglich („public“), richtete sich an jeden Bürger bzw. Staatsbürger, womit er alle einschlösse, die im Land lebten oder einen entsprechenden Status innehätten – das könnte man als universell bezeichnen. Es gäbe keine Bedarfsprüfung und damit keine strukturelle Stigmatisierung derer, die einen „stake“ hielten, das erinnert an das Bedingungslose Grundeinkommen. Da der „stake“ an das allgemeine Wirtschaftswachstum gekoppelt sein soll, wäre er nicht abhängig von branchenspezifischen Entwicklungen. In Verbindung mit einer Rückvergütung wäre das entsprechende Einkommen aber direkt vom Wirtschaftswachstum abhängig. Darüber hinaus formuliert Open AI vorsichtig, wenn es heißt, der „return“ könnte direkt an die Bürger verteilt werden – was, wenn er nicht verteilt wird?
„Did Sam Altman’s Basic Income Experiment Succeed or Fail?“…
…diese Frage scheint angesichts eines Beitrags auf businessinsider über Sam Altmans heutige Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen wieder interessant zu werden. Altman halte ein BGE bzw. ein universelles Grundeinkommen nicht mehr für ausreichend und wird folgendermaßen zitiert:
„‚Mich interessieren viel stärker Ansätze, bei denen wir über kollektives Eigentum nachdenken – sei es an Rechenleistung, an Unternehmensanteilen oder an etwas anderem‘, sagte er.“
Das widerspricht allerdings einem BGE nicht und könnte ergänzend interessant sein, je nachdem, worum es genau geht. Altman wird weiter so zitiert:
„Darin wird ein sogenannter Public Wealth Fund beschrieben, der ‚jedem Bürger – auch jenen ohne Zugang zu Finanzmärkten – einen Anteil am durch KI getriebenen Wirtschaftswachstum‘ verschaffen soll.“
Gut, was genau ist damit gemeint? Ein BGE soll eine dauerhafte Einkommensabsicherung über die Lebensspanne bereitstellen, das steht zum Anteil am Wirtschaftswachstum nicht im Widerspruch. Vielmehr könnte letzteres eine spezifische Ausgestaltung eines BGE sein, solange es entsprechenden Kriterien genügt: 1) dem Individuum zuzukommen, 2) über die Lebensspanne bereitzustehen, 3) mit anderen Einkommen nicht verrechnet zu werden – es geht also um einen Auszahlungsbetrag vor Steuern, 4) keine Verpflichtung zu Erwerbstätgkeit oder anderen zu enthalten. Altman könnte hier auch zwei Dinge verwechseln, den systematischen Charakter eines BGE und die Art seiner Finanzierung, das sind zwei verschiedene Dinge, wie man an der häufigen Verwechslung eines BGE mit einer Negativen Einkommensteuer beobachten kann.
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Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren…
…was wird nun wohl „Künstliche Intelligenz“ mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.
Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die „Gesamtbeschäftigung“ aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).
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Tja, da traut der Unternehmer dem unternehmerischen Impetus nicht,…
Aber die Bedingungslosigkeit wäre doch genau das, was Freiraum schüfe, den es Ihnen zufolge braucht. Dass eben nicht vorweggenommen ist, was zu tun ist, sondern unternehmerisches Handeln „bloß“ ermöglicht wird.
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 23, 2026
…deswegen darf es nicht bedingungslos sein. Woher aber kommt denn wohl der Impetus, wenn nicht aus der inneren Bereitschaft, Möglichkeiten ergreifen zu wollen?
Das ist der Unterschied zwischen einem solchen Vorschlag und dem Verständnis des Unternehmerischen, wie es Götz W. Werner artikuliert hat (siehe auch hier).
Sascha Liebermann
„Maschmeyer fordert „staatlich gefördertes Experimentierjahr mit Grundeinkommen“ – auch für Beamte“…
…darüber berichtet Welt online, hier geht es zum Beitrag.
Die Begründung, die Die Welt liefert, klingt ganz nach Überlegungen Götz W. Werners, auch wenn Maschmeyers Vorschlag erheblich vorsichtiger ist, plädierte Werner doch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Unter dem Titel „Die Wirtschaft befreit die Menschen von der Arbeit“ sagte er auf die Frage, ob denn seine Aufgabe nicht sei, Arbeitsplätze zu schaffen:
„Ich muss wirklich sagen, dass ich dieses Gerede von der Schaffung neuer Arbeitsplätze langsam nicht mehr hören kann. Warum wird dem so wenig widersprochen? Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zuschaffen. Im Gegenteil. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien. Und das ist uns in den letzten 50 Jahren ja auch grandios gelungen.“ (siehe auch seine „Zwischenbilanz zum Grundeinkommen“ und diesen von ihm mitherausgegebenen Band).
Oder hier aus einem anderen Interview:
„STANDARD: Arbeitgeber wären von der Verantwortung freigespielt, für existenzsichernde Jobs zu sorgen.
Werner: Das ist auch nicht Aufgabe der Unternehmer. Ihr Job ist es, unter Einsatz von Geist, ressourcenschonend, mit sparsamen Umgang mit menschlicher Lebenszeit konsumfähige Güter herzustellen. Wir nehmen als Unternehmer ja Lebenszeit in Anspruch.“
Immer wieder wies er darauf hin und steht damit in der Landschaft deutscher Unternehmer doch relativ alleine. Dieser Blick auf Wirtschaft, das Wirtschaften und den Zweck unternehmerischen Handelns konterkariert Debatten über Teilzeit, Bürgergeld usw.
Sascha Liebermann
