„…das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll…“

…alleine, dass jemand ernsthaft meint, Menschen könne man ruhigstellen, solange sie es nicht wollen, spricht Bände. Wenn Jana Frielinghaus in neues deutschland über den Bundesparteitag der Partei Die Linke berichtet und unkommentiert bzw. ohne Anführungszeichen diese Behauptung übernimmt, erklärt sie die Bürger zu Untertanen:

„Was aber wollten die Verfechter des BGE? Kein neoliberales Modell des Grundeinkommens selbstverständlich, das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll und letztlich eine Subvention von Niedriglöhnen darstellt. Die Linke-BAG tritt für ein Modell ein, das erklärtermaßen gesellschaftliche Teilhabe aller und freie Wahl des persönlichen Lebenswegs ermöglichen soll.“

Ein BGE ganz gleich in welcher Form ist nur eine Sicherungsleistung ohne Gegenleistung, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sich dadurch jemand ruhigstellen ließe, dann wäre das so und es wäre sein gutes Recht. Darin jedoch ein Problem zu erkennen, übernimmt einfach die flapsige Rede von der „Stilllegungsprämie“ und zeigt, wie wenig ernst die Bürger genommen werden.

Sascha Liebermann

„Sanktionsfreie Mindestsicherung“ – ein Widerspruch in sich, wenn man kein BGE will

Leistungsbereitschaft ernstnehmen oder sie per Anreiz degradieren?

Siehe unsere früheren Beiträge zur Frage nach dem angemessenen Leistungsverständnis hier.

Lohnabstand und „Erwerbsanreiz“ – die Gefahr einer verkürzten Betrachtung

Siehe unsere Kommentare zu der Diskussion um „Anreize“ hier.

„Sanktionsfreie Mindestsicherung“

So ist es – siehe unsere früheren Kommentare dazu hier.

„Sämtliche Sozialleistungen […] würden wegfallen“…

…behauptet Till Requate, Professor für Volkswirtschaftslehre (Universität Kiel), im Interview mit focus. Was ihn zu dieser Einschätzung veranlasst, ist nicht zu erkennen. Sicher, es gibt in der Diskussion Befürworter, die solche Vorstellungen haben, doch das sind Befürworter unter anderen, die eine Beibehaltung sozialstaatlicher Transferleistungen „oberhalb“ eines BGE vorsehen.

Milton Friedman taucht wieder auf und wird als Vorläufer einer „Art bedingungslose[n] Grundeinkommens“ dargestellt, doch genau das vertrat er nicht. Die Negative Einkommensteuer operiert auf anderer Grundlage, was Requate dann auch sagt, womit die Vorläuferschaft auch schon aufgehoben ist. Ein BGE sei kein „Geld fürs Nichtstun“, wie auch hier wieder vom Gesprächspartner suggeriert wird.

Wer nun behauptet, ein BGE ersetze alle sozialstaatlichen Transferleistungen, muss zu folgender Überlegung gelangen:

„[focus]Und wo ist der Haken?

Unter anderem, dass das Existenzminimum durch diese Beträge in Städten wie München oder Frankfurt nicht abgedeckt wäre. Das Wohnen ist hier schlichtweg zu teuer. „Bedingungslos“ bedeutet aber: Der Erhalt dieses Geldes ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Sämtliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Fördergelder wie das BaföG, aber auch das Wohngeld würden wegfallen – unabhängig davon, wo man wohnt.“

Wer nicht auf die Streichung aller Leistungen setzt, hätte das Problem nicht. Auch stellt sich die Lage für Haushalte mit mehreren Personen anders dar als für Alleinstehende. Insofern spricht Requate über eine bestimmte Ausgestaltung, nicht über das BGE im Allgemeinen.

Welche Lösung sieht er dafür?

„Sämtliche Sozialleistungen […] würden wegfallen“… weiterlesen