Tja, da traut der Unternehmer dem unternehmerischen Impetus nicht,…

…deswegen darf es nicht bedingungslos sein. Woher aber kommt denn wohl der Impetus, wenn nicht aus der inneren Bereitschaft, Möglichkeiten ergreifen zu wollen?

Das ist der Unterschied zwischen einem solchen Vorschlag und dem Verständnis des Unternehmerischen, wie es Götz W. Werner artikuliert hat (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

„Maschmeyer fordert „staatlich gefördertes Experimentierjahr mit Grundeinkommen“ – auch für Beamte“…

…darüber berichtet Welt online, hier geht es zum Beitrag.

Die Begründung, die Die Welt liefert, klingt ganz nach Überlegungen Götz W. Werners, auch wenn Maschmeyers Vorschlag erheblich vorsichtiger ist, plädierte Werner doch für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Unter dem Titel „Die Wirtschaft befreit die Menschen von der Arbeit“ sagte er auf die Frage, ob denn seine Aufgabe nicht sei, Arbeitsplätze zu schaffen:

„Ich muss wirklich sagen, dass ich dieses Gerede von der Schaffung neuer Arbeitsplätze langsam nicht mehr hören kann. Warum wird dem so wenig widersprochen? Die Wirtschaft hat nicht die Aufgabe, Arbeitsplätze zuschaffen. Im Gegenteil. Die Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Menschen von der Arbeit zu befreien. Und das ist uns in den letzten 50 Jahren ja auch grandios gelungen.“ (siehe auch seine „Zwischenbilanz zum Grundeinkommen“ und diesen von ihm mitherausgegebenen Band).

Oder hier aus einem anderen Interview:

„STANDARD: Arbeitgeber wären von der Verantwortung freigespielt, für existenzsichernde Jobs zu sorgen.
Werner: Das ist auch nicht Aufgabe der Unternehmer. Ihr Job ist es, unter Einsatz von Geist, ressourcenschonend, mit sparsamen Umgang mit menschlicher Lebenszeit konsumfähige Güter herzustellen. Wir nehmen als Unternehmer ja Lebenszeit in Anspruch.“

Immer wieder wies er darauf hin und steht damit in der Landschaft deutscher Unternehmer doch relativ alleine. Dieser Blick auf Wirtschaft, das Wirtschaften und den Zweck unternehmerischen Handelns konterkariert Debatten über Teilzeit, Bürgergeld usw.

Sascha Liebermann

„Zur Persistenz der Argumente im Automatisierungsdiskurs“…

…ein Beitrag von Martina Heßler in Aus Politik und Zeitgeschichte aus dem Jahr 2016, der die verschiedenen Facetten der Diskussion um Erwerbsarbeit, Automatisierung und Muße aufzeigt. Auch die schon seit den 1950er Jahren kursierende Sorge darum, was wohl die „Massen“ mit zu viel Freizeit anfangen, wird dargestellt. Allerdings verwendet auch die Autorin den Begriff der „Arbeitsgesellschaft“, ohne seine Einseitigkeit und Zuspitzung zu diskutieren. Siehe dazu einen Beitrag von unserer Seite hier.

„Das ist nun wirklich weit hergeholt!“…

…sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe.

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung „Künstlicher Intelligenz“, ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die „Arbeit“ nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans Frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

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„Was tun mit dem Heer der Überflüssigen durch KI, Karsten Wildberger?“

Unter dieser Überschrift wurde am 21. März ein Interview mit Digitalminister Karsten Wildberger in der Neue Osnabrücker Zeitung veröffentlicht, das vielerorts zitiert worden ist. Schon die Überschrift lässt aufhorchen und erinnert an eine Debatte in den Sozialwissenschaften (siehe unsere Blogbeiträge dazu hier), die schon einige Jahre zurückliegt. Damals wie heute erfolgt die Einordnung, Personen als überflüssig zu erklären, vor dem Hintergrund einer vermuteten Entwicklung des Arbeitsmarktes im Zuge der Nutzung von Digitaltechnologie, hier „Künstliche Intelligenz“.

Zwei Deutungslinien stehen sich hier gegenüber, wovon die eine zu einem Aufschrei führt, obwohl dieser vielmehr von der anderen ausgehen müsste. Menschen als Bürger eines Gemeinwesen wie dem unsrigen werden niemals überflüssig, sie sind sein tragendes Fundament, von daher ist jede Sorge diesbezüglich Ausdruck einer Verwirrung und alleine schon die Behauptung, sie würden überflüssig bezeichnend. Um so misslicher ist es, wie wenig dies schon in der früheren Debatte thematisiert wurde – und heute schnell übersehen wird (siehe hier und hier).

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„Braucht es eine Arbeitspflicht?“…

…unter diesem Titel diskutieren Matthias Jendricke, Landrat in Thüringen, und Helena Steinhaus vom Verein „Sanktionsfrei“, über den Umgang mit jungen Bürgergeldbeziehern und dem erhöhten Druck, den Jendricke die Jobcenter ausüben lässt. Das Gespräch verläuft einerseits erwartbar, wenn man die öffentlichen Debatten der letzten Jahre kennt, andererseits überrascht bei Helena Steinhaus, dass sie die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, die im Zentrum des heutigen Sozialstaats steht, an keiner Stelle in Frage stellt. Deutlich hingegen wird die unterschiedliche Haltung beider dazu, welche Hilfe sinnvoll sein kann.

Jendrickes Haltung wird z. B. hier deutlich:

„Jendricke: Ich sage das, weil mir an unserer Jugend etwas liegt und ich sie nicht aufgeben will. Auch mir wäre es lieber, wenn es anders ginge. Aber wir mussten eben erfahren, dass manche Menschen trotz wiederholter Einladung keine Lust auf Arbeit haben. Sie hatten ihre Chance: Alle hätten im Herbst eine Ausbildung beginnen können und haben es versäumt. Wenn da vom Elternhaus kein Druck kommt, muss der Staat reagieren. Zur Not mit Leuten in Uniform, die denjenigen hinter dem Türspion signalisieren: Besser, du öffnest jetzt.“

Die Frage, um die es geht, auf „Lust“ zu reduzieren, an der es mangele, schließt aus, dass es andere Gründe gibt. Darüber, was eine „Chance“ ist, befindet das Jobcenter, nicht der Bürgergeldbezieher selbst. „Chancen“ werden also kollektiv definiert, nicht nach Dafürhalten des Einzelnen. Wer also solche „Chancen“ nicht wahrzunehmen bereit ist, will – so die Haltung – eben nicht. Das ganze Drohszenario, das Jendricke hier aufbaut, lässt es nicht zu, differenzierter auf die Lage zu blicken.

Dann nennt Jendricke Beispiele für „Chancen“:

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„Der Homo oeconomicus als Mythos“…

…ein Beitrag des Soziologen Stefan Kutzner zur Diskussion um das Ehegattensplitting. Hier geht es zum Beitrag. Auch andere Beiträge aus der Zeitschrift stehen online frei zur Verfügung.

Frühere Beiträge von uns zu dieser Thematik finden Sie hier.

Kutzners Beitrag macht einmal ausführlicher deutlich, welche Auswirkungen es hat, wenn Abschätzungen sozialpolitischer Entscheidungen auf Basis eines bestimmten Menschenbildes entworfen werden. Das extrem vereinfachende Menschenbild des homo oeconomicus, das schon länger in der Kritik steht und realitätsfremd ist, dominiert in vielerlei Hinsicht öffentliche Debatten, aber ebenso sehr Studien, wie sie auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen vorgelegt wurden. Angesichts des dominierenden Menschenbildes überraschen dann auch die Schlussfolgerungen nicht, die darin gezogen werden.

Sascha Liebermann