Leistungsbereitschaft ernstnehmen oder sie per Anreiz degradieren?

Siehe unsere früheren Beiträge zur Frage nach dem angemessenen Leistungsverständnis hier.

Lohnabstand und „Erwerbsanreiz“ – die Gefahr einer verkürzten Betrachtung

Siehe unsere Kommentare zu der Diskussion um „Anreize“ hier.

„…muss den Sozialstaat neu aufstellen…“

…“Durch Einwanderung treten neue ideologische Auseinandersetzungen auf den Plan, andere bestanden schon oder werden verstärkt. Wer Ideologie in ihren tödlichen Zuspitzungen wirksam und an der Wurzel bekämpfen will – und ich nenne Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus ganz bewusst in einer Reihe –, muss den Sozialstaat neu aufstellen: weniger Transferleistungen. Mehr gezielte Leistungsanreize und starke öffentliche Institutionen.“

Das schreibt Cem Özdemir in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung – und man hat den Eindruck, obwohl er damit über das Thema seines Beitrags weit hinausgeht, er greife die Debatte über das Bürgergeld auf, in der wiederholt wilde Behauptungen aufgestellt wurden. Warum stellt er diesen Zusammenhang her, der keineswegs naheliegt?

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„MEHR Arbeit lohnt sich nicht“…

… – damit wäre die Diskussion zu einer Frage verschoben, an auch andere eine Unstimmigkeit im Sozialsystem erkannt haben wie Johannes Steffen.

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„Macht das Bürgergeld faul?“ und eine Empfehlung an Grundeinkommensbefürworter…

…ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online berichtet über die jüngste Studie Enzo Webers (IAB) zum Bürgergeld, die auf große Resonanz stößt, was angesichts der teils heftigen Angriffe auf das Bürgergeld in den vergangenen Monaten nicht überraschen kann.

Wie ordnet Schieritz die Ergebnisse (Link zur Studie) ein?

Zuerst einmal stellt er anhand eines Beispiels heraus, dass aus der Korrelation zweier Variablen – auf Basis solcher Daten (Statistik) kommt Weber zu seinen Schlussfolgerungen – keine kausalen Zusammenhänge abgeleitet werden können – ein kurzer Hinweis auf Grundwissen über Statistik. Das könnte man als eine Art Vorblick betrachten, denn die standardisierte Erhebung und Auswertung von Daten, wie sie der Studie zugrundeliegt, löst Handlungszusammenhänge von den Individuen in ihrer Konkretion ab und löst abstrakte Merkmalskombinationen auf. Warum jemand gehandelt hat, wie er gehandelt hat – davon bleibt nicht viel übrig in diesem methodischen Verfahren. Das scheint dann auch für die Studie zu gelten, über die Schieritz berichtet oder nicht?

„Die Statistik selbst hilft bei der Antwort auf diese Frage nicht weiter. Es gibt schließlich sehr viele andere Faktoren, die den Arbeitsmarkt beeinflussen: Der höhere Mindestlohn, die Schwäche der Wirtschaft, der Zuzug der Flüchtlinge aus der Ukraine, die berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen.“

Erwähnt werden müsste hier noch: die Lebenssituation der Bezieher, ihre Sorgen und Nöte, welche biographischen Beschwernisse haben sie usw. Stefan Sell hat sich in einem Beitrag aus dem vergangenen Dezember schon mit den Berechnungen Webers und seinen Empfehlungen beschäftigt, darin wird auch erwähnt, dass Weber die persönlichen Beschwernisse wohl für bedeutend hält (siehe hier am Ende des Beitrags). Zufall, dass diese Seite hier fehlt, denn gerade sie gibt Aufschluss über konkrete Problemlagen?

Was hat Weber nun laut Schieritz herausgefunden?

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„Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen“…

…unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das „Bürgergeld“ einen „Anreiz“ biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?

Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:

„Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz.“

Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr „ausreichend“ gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Ein Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das „Maximum“ aus dem „System“ heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.

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„Jobkiller Bürgergeld?“…

Übertitelt ist so ein Beitrag Enzo Webers zur Debatte über die Auswirkungen des „Bürgergeldes“ auf der Website von Makronom, der für die Diskussion der letzten Wochen hilfreich ist.

Darüber hinaus besteht die Argumentation aus Anreize, Anreize, Anreize und belegt wieder einmal die Eindimensionalität der Betrachtung, wenn es um Arbeitsaufnahme geht.

Sascha Liebermann

„Löhne hoch, Arbeitszeit runter: Keinen Bock mehr auf Leistung?“

Was hat man bei diesem Titel der jüngsten „hart aber fair“-Sendung wohl zu erwarten? Der Geschäftsführer einer Dachdeckerfirma zu Beginn kritisiert schon einmal zurecht die Bezeichnung „Bürgergeld“, denn es steht nicht jedem Bürger zur Verfügung, solange er es nicht beantragt und die Bezugsbedingen erfüllt, das konterkariert den Bürgerbegriff (siehe unsere früheren Kommentare dazu hier).

Darüber hinaus geht es um Leistung und „Anreize“, leider mit den bekannten Verkürzungen. Dass selbst lebenserfahrene Menschen als Beispiele dafür, wie die Kündigungsneigung wegen des Bürgergeldes sei, Aussagen ihrer Angestellten einfach so zitieren, ohne zwischen einem „Spruch“ und einer ernsthaften Handlung zu unterscheiden, ist verwunderlich oder ideologisch bedingt. Sollte jemand es ernst meinen, nur deswegen seine Stelle zu kündigen, dann müsste sich der Arbeitgeber doch fragen, ob der Mitarbeiter seine Aufgabe zuvor gut ausgeführt hat, welche Sorgen ihn drücken oder ob er die Zeit für wichtige Dinge benötigt. Ein Spruch aber ist doch kein Beleg dafür, dass die entsprechende Konsequenz gezogen wird. Abgesehen davon hat Hubertus Heil deutlich gemacht, wozu ein solcher Schritt führen würde – Leistungssperre und -kürzung.

In der gesamten Diskussion – abgesehen von den Passsagen über die Vier-Tage-Woche und dort, wo es um Arbeitsbedingungen und -verständnis geht – konnte man den Eindruck gewinnen, ohne Erwerbstätigkeit ist das Leben gar nichts, es gibt auch keine Aufgaben jenseits davon und ein wirkliches Leben beginnt und endet in Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

Der „Arbeitsanreiz“ als eindimensionale Erklärung…

…dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

„Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind.“ (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich „lohnt“ einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. „Lohnt“ es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

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Was heißt das?

Wenn „Arbeitsanreize“ erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die „Anreize“ „wahrgenommen & darauf reagiert wird“, wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von „Anreizen“ und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. „Anreize“ sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.

Sascha Liebermann