…so ist ein lesenswerter Beitrag übertitelt, den Eric Manneschmidt verfasst hat, der sich schon länger mit der Diskussion beschäftigt.
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…unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das „Bürgergeld“ einen „Anreiz“ biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?
Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:
„Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz.“
Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr „ausreichend“ gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Ein Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das „Maximum“ aus dem „System“ heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.
„Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen“… weiterlesen
In einem Interview mit @RPletter für @zeitonline habe ich dargelegt, warum ich den Mehrheitsbeschluss der Mindestlohnkommission kritisch sehe:
„Die Kommission hat das Mindestlohngesetz eigentlich missachtet“ https://t.co/a9wnIBVZHr via @zeitonline_arb— Tom Krebs (@tom_krebs_) June 28, 2023
…so Tom Krebs in einem Interview mit Zeit Online.
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Sascha Liebermann
Der (angemessene) Mindestlohn ist eine der großen sozialen Errungenschaften, und wir sollten das eigentlich richtig feiern. (Und kann unsere reiche, unglaublich leistungsstarke Gesellschaft nicht bald ein Grundeinkommen ermöglichen?) https://t.co/oOZ9uYku8p
— Hedwig Richter (@RichterHedwig) June 6, 2022
…mit dem bestehenden erwerbszentrierten Sozialstaat. Darin liegt die größte Hürde für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (sofern hier ein solches gemeint ist). Es geht nicht ums Können, sondern ums Wollen und dieses Wollen hängt davon ab, wie wir als Gemeinwesen zur vorbehaltlosen Anerkennung der Bürger stehen. Der Mindestlohn (auch der angemessene, der noch nicht existiert) weist nicht über die Erwerbszentrierung und zugleich Degradierung von unbezahlter Arbeit hinaus, er bekräftigt diesen Zustand noch, solange sanktionsbewehrte Sicherungssysteme fortbestehen. Selbst wenn die Sanktionen abgeschafft würden, bliebe noch der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen, solange es kein BGE gäbe.
Sascha Liebermann
Mindestlöhne in der EU: Zwischen 332 Euro und 2.257 Euro brutto im Monat. #Mindestlohn in Deutschland bei 48 % des durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes. Anhebung der Lohnuntergrenze in 19 von 21 EU-Staaten mit Mindestlohn: https://t.co/zJrTUIJpsH
— Stefan Sell (@stefansell) February 23, 2022
…zugleich sollte nicht aus den Augen verloren werden, worum es bei Mindestlöhnen gehen müsste und was sie nicht zu leisten im Stande sind, siehe dazu hier und hier.
Sascha Liebermann
Dieser Artikel von @Jan_Klauth @WELT_Economy @welt ist sehr informativ, er beleuchtet die unterschiedlichen Positionen zur geplanten Mindestlohnerhöhung. Ich finde vor allem das vielsagend:
1/ https://t.co/fhdVShv2qy— Thorsten Hild (@ThorstenHild) February 6, 2022
…schreibt Stefan Sell in einem Beitrag auf seiner Website, der sich mit der Erhöhung des Mindestlohns befasst.
Siehe unsere früheren Beiträge zum Mindestlohn hier.
Dann werden die 12€ als kräftiger Schluck aus der Flasche verkauft, mit dem es nun aber auch einmal genug sein sollte. Jene, die echte existenzsichernde ML fürchten, können sich dann bequem zurücklehnen & alle über 12€ hinausreichenden Forderungen erst einmal abwiegeln.13/13
— SeTh (@EconomicEthics) December 10, 2021
Unsere Beiträge dazu finden Sie hier.