„Aber hatte nicht das Bundesverfassungsgericht …? Hat es nicht“…

Wegen der aktuellen Diskussion um ein „Bürgergeld“ sei hier an die Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 durch Stefan Sell erinnert, der die ganze Widersprüchlichkeit deutlich macht. Sie führt dazu, dass verschiedene Dinge aus diesem Urteil abgeleitet werden können, auch der vollständige Leistungsentzug, ebenso aber, dass das Grundgesetz keine Sanktionen verlangt, der Gesetzgeber sie aber einführen kann.

Sascha Liebermann

„…geht es bei der Höhe der Regelbedarfe um das, was von Staats wegen als „soziokulturelles Existenzminimum“ definiert wird…“

…so Stefan Sell in einem Beitrag zu den Bürgergeld-Vorschlägen des Bundesarbeitsministers und der Diskussion dazu.

Wie bei vielen Diskussionen zu dieser Frage soll hier der Hinweis nicht fehlen, wie sehr ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowohl die Frage nach dem soziokulturellen Existenzminimum anders beantworten würde als alle bedürftigkeitsorientierten Vorschläge als auch die Anrechungsproblematik in die Vergangenheit verbannte.

Es stellt sich also immer die Frage, was will man erreichen. Dazu müsste man sich der differenzierten BGE-Debatte öffnen, statt sie mit Scheingefechten abzuwehren, wie jüngst die vorsorgliche Abwehr des Bürgergelds damit zu begründen, es sei ja schon der Weg zum BGE.

Sascha Liebermann

„#IchbinArmutsbetroffen“ – Einkommensmangel überwiegt,…

…wer ökonomisch „schwach“ ist, ist eben nicht sozial schwach, doch häufig wird genau das behauptet.

Sascha Liebermann

Wie ist es denn nun mit Sanktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Stefan Sell hatte schon kurz nach der Verkündigung des Urteils auf die Widersprüche hingewiesen (siehe Link im Tweet oder auch hier).

Sascha Liebermann

„Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job“,…

…nun, das mag als Bekräftigung bisheriger Studienergebnisse interessant sein, eine neue Einsicht ist es nicht, man denke nur an „Die Arbeitslosen von Marienthal“. Im Fazit ihres Beitrags schreiben die Autorinnen:

„Arbeitslosigkeit gilt als Risikofaktor für soziale Exklusion, denn die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängen – zumindest für Menschen im erwerbsfähigen Alter – eng mit der Teilhabe am Erwerbsleben zusammen.“

Es ist aber nicht einfach die fehlende „Teilhabe“ am Erwerbsleben, die solche Folgen mit sich bringt, sondern die normative Stellung dieser „Teilhabe“. Nicht erwerbstätig zu sein bedeutet, in einem Zustand zu leben, der als unerwünscht gilt. Das betrifft direkt „Menschen im erwerbsfähigen Alter“, aber mittelbar auch Jugendliche und junge Erwachsene, denen daran deutlich wird, welcher Beitrag zum Gemeinwesen vor allen anderen erwartet wird. Gäbe es den normativen Vorrang nicht, hätte Erwerbslosigkeit gar nicht die Bedeutung, die sie heute hat. An einer weiteren Stelle heißt es:

„Mit dem Arbeitsplatz kann man mehr verlieren als nur den Job“,… weiterlesen