„Das Bürgergeld ist [sic] als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt“…

…schreibt Stefan Sell zur den Auseinandersetzungen der letzten Monate. Er beschließt seinen Beitrag mit folgenden Worten:

„Aber das mit den Kündigungen wegen Bürgergeld ist schlichtweg unter der Rubrik Stimmungsmache abzuheften. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass die monatelange Debatte, dass sich Erwerbsarbeit angeblich oder in bestimmten Konstellationen aufgrund komplizierter Anrechungs- und Wegfallregelungen bei anderen Leistungen auch tatsächlich nur begrenzt lohnen würde, mittlerweile tief verankert wurde bei einer Mehrheit der Bevölkerung, nach Umfragen gehen 75 Prozent der Menschen davon aus, dass das so ist. Da kann man noch so viele Gegenrechnungen machen. Oder auf die Daten verweisen. Das Bild von denen, die ihren Job hinschmeißen und es sich mit dem Regelsatz aus dem Grundsicherungssystem auf dem heimischen Sofa bequem machen, hat sich verselbstständigt. Und wird nicht wieder verschwinden.“

Sascha Liebermann

„Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht“

Daran erinnert Stefan Sell in seinem Blog anlässlich der jüngsten Diskussion um die Vorschläge des Bundesarbeitsministers. Sell zitiert ausführlich aus dem Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 und zeigt auf, wie verschlungen die argumentativen Pfade sind. Zusammenfassend sagt er:

„Eine Exegese des Urteils des BVerfG vom 5. November 2019 eröffnet tatsächlich die grundsätzliche Option einer auch über die immer wieder zitierte „Grenze“ von 30 Prozent-Kürzungen hinausreichende Sanktionierung. Und genau auf diesen Aspekt der Argumentation der Verfassungsrichter wird die nunmehr geplante gesetzgeberische Maßnahme abstellen müssen.“

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„Aber hatte nicht das Bundesverfassungsgericht …? Hat es nicht“…

Wegen der aktuellen Diskussion um ein „Bürgergeld“ sei hier an die Kommentierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 durch Stefan Sell erinnert, der die ganze Widersprüchlichkeit deutlich macht. Sie führt dazu, dass verschiedene Dinge aus diesem Urteil abgeleitet werden können, auch der vollständige Leistungsentzug, ebenso aber, dass das Grundgesetz keine Sanktionen verlangt, der Gesetzgeber sie aber einführen kann.

Sascha Liebermann

„…geht es bei der Höhe der Regelbedarfe um das, was von Staats wegen als „soziokulturelles Existenzminimum“ definiert wird…“

…so Stefan Sell in einem Beitrag zu den Bürgergeld-Vorschlägen des Bundesarbeitsministers und der Diskussion dazu.

Wie bei vielen Diskussionen zu dieser Frage soll hier der Hinweis nicht fehlen, wie sehr ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowohl die Frage nach dem soziokulturellen Existenzminimum anders beantworten würde als alle bedürftigkeitsorientierten Vorschläge als auch die Anrechungsproblematik in die Vergangenheit verbannte.

Es stellt sich also immer die Frage, was will man erreichen. Dazu müsste man sich der differenzierten BGE-Debatte öffnen, statt sie mit Scheingefechten abzuwehren, wie jüngst die vorsorgliche Abwehr des Bürgergelds damit zu begründen, es sei ja schon der Weg zum BGE.

Sascha Liebermann

„#IchbinArmutsbetroffen“ – Einkommensmangel überwiegt,…

…wer ökonomisch „schwach“ ist, ist eben nicht sozial schwach, doch häufig wird genau das behauptet.

Sascha Liebermann