Druck, Gegendruck, nicht mechanisch? Wenn das ernst gemeint wäre, müsste der Verzicht auf Sanktionen…

…der nächste Schritt sein. Ist aber nicht vorgesehen, denn die Durchsetzung einer „Mitwirkungspflicht“, wie im Sondierungspapier vorgesehen, erfordert Sanktionsinstrumente. Davon abgesehen redet die FDP in ihrem Beschluss zur Grundsicherung aus dem Jahr 2019 davon, wie wichtig Sanktionen seien, denn auch Leistungsbezieher hätten Pflichten. Wenn aber aus der Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter bekannt ist, wie schon vor längerer Zeit gemeldet, dass der größte Teil der Sanktionen auf einen kleinen Kreis von Personen zurückgeht und unter ihnen wiederum vor allem Meldeversäumnisse Grund für die Sanktionen sind, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Oder will man Klischees bedienen?

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„Das System wirkt, als wäre es gemacht, um es den Empfängern schwer zu machen“ – das ist seine tatsächliche Wirkung

Wieder einmal angebliche Besserstellung von „Hartz IV“-Beziehern gegenüber Erwerbstätigen

Schon öfter kam es vor, dass solche Rechnungen die Zusammenhänge nicht richtig abgebildet haben, so laut Ausführungen von Johannes Steffen auch Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vor drei Jahren. Steffen weist aber auch auf Haushaltskonstellationen hin, in denen es Widersprüche im Leistungsgefüge zu geben scheint.

Sascha Liebermann

Blinde Flecken der Jobgarantie – Was erhalten diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen?

Da in jüngerer Zeit der Vorschlag einer Jobgarantie wieder mehr Aufmerksamkeit erhält und über Unterschiede zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Jobgarantie deswegen auch diskutiert wird, ist es wichtig die Frage zu beantworten, wie es denn nun um diejenigen steht, die eine Jobgarantie nicht in Anspruch nehmen. Was erfährt man dazu? In bisherigen Veröffentlichungen war nicht viel zu erfahren außer einer Sympathie für die Abschaffung von Sanktionen oder gar einer bedingungslosen Grundsicherung. In neues deutschland äußerte sich jüngst Maurice Höfgen zur Jobgarantie. Was findet sich darin zur hier interessierenden Frage:

„Der gezahlte Lohn [der Jobgarantie-Angebote, SL] würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus. Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.“

Was heißt „Abkehr“ vom „Hartz-IV-Regime“?

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Wer Stigmatisierung nicht will, muss die Bereitstellungsbedingungen verändern – Sprachkosmetik hilft nicht weiter

„Bedingungslose Grundsicherung“, ja; „Bedingungsloses Grundeinkommen“, nein – Widersprüchliches von Anna Mayr

…findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine „bedingungslose Grundsicherung“ aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?

„[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?“

Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.

„Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht.“

Hier kommt die erste Überraschung – oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen „Arbeitnehmerrechte“ und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE „das Gegenteil“ von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.

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Unionsbürger, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen – keine Frage eines Grundeinkommens, sondern in der Gegenwart…

…wie Stefan Sell in seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik darlegt. Weil Europäischer Gerichtshof, Bundessozialgericht und Sozialgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten (und zwar nicht immer in eine Richtung), ist es nicht einfach, die Lage einzuschätzen, wie es mit solchen Leistungen für Bürger anderer Länder steht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist das auch eine wichtige Frage, weil im Falle einer Einführung definiert werden muss, wer bezugsberechtigt ist. Nicht von ungefähr wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder nach einer solchen Regelung gefragt, dabei aber übersehen, dass dieses Problem nicht BGE-spezifisch ist, sondern immer dann entsteht, wenn solche Leistungen bereitgestellt werden und die Bezugsberechtigung definiert werden muss. Es handelt sich also um ein typisches Sozialstaatsphänomen wie überhaupt viele Fragen, die dem BGE angesonnen werden, Fragen sind, die sich heute stellen.

Sascha Liebermann