Der „Arbeitsanreiz“ als eindimensionale Erklärung…

…dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

„Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind.“ (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich „lohnt“ einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. „Lohnt“ es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

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In der Tat ein blinder Fleck…

…in der Diskussion des ifo-Instituts zum Bedingungslosen Grundeinkommen, die ich gestern kommentiert habe. Zwar konnten Ausführungen von Jürgen Wegge durchaus so gelesen werden, dass ein BGE genau dem entspricht, was den Menschen auszeichnet, nämlich in der Welt wirken zu wollen und diese Bereitschaft alles andere überragt. Wegge verlässt diesen Pfad am Ende der Diskussion allerdings, wie überhaupt in der ganzen Diskussion das Leben jenseits von Erwerbstätigkeit so gut wie nicht zur Sprache kommt. Seine Ausführungen hätten aber durchaus Anlass gegeben sich zu fragen, ob nicht grundsätzlich Existenzsicherung heißen müsste, dass diese immer unverfügbar ist und eine entsprechende Höhe haben muss. Es ist banal, aber dennoch muss man immer wieder darauf hinweisen, dass auch BGE-Befürworter durchaus wissen, dass es finanzierbar sein muss, die Finanzierungsfrage ist aber erheblich komplexer als es Mikrosimulationsstudien suggerieren, denn letztlich ist sie auch eine Frage danach, wie sehr sich die Bürger in einem Gemeinwesen in allen Belangen einbringen, Erwerbstätigkeit ist nur einer davon.

Sascha Liebermann

Diskussion mit ungewöhnlicher Stimme und unerwarteten Schlussfolgerungen – Jürgen Wegge zu Motivation und Erwerbsarbeit

In der Online-Diskussionsreihe „60 Minuten“ des ifo-Institut ging es am 12. Juli um das „Bedingungslose Grundeinkommen“. Diskutanten waren: Prof. Ronnie Schöb, Prof. Jürgen Schupp, Prof. Jürgen Wegge.

Ronnie Schöb war am Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen beteiligt und hatte sich schon früher dazu geäußert, dass ein darin simuliertes BGE vielfach unerwünschte Effekte habe (siehe hier). Seine Einwände waren erwartbar, vor allem bezogen sie sich auf die Folgen für das Arbeitsangebot aufgrund höherer Steuerbelastung (laut Gutachten). Jürgen Schupp ist dem BGE äußerst aufgeschlossen und sieht Chancen darin. Er begleitet für das DIW das Pilotprojekt Grundeinkommen wissenschaftlich und setzt darauf, durch das Projekt belastbare Einsichten zu den etwaigen Auswirkungen zu erhalten. Jürgen Wegges Beiträge waren insofern interessant – besonders zu Beginn -, weil er darlegte, dass der Motivationsbegriff in der Psychologie bzw. Arbeitspsychologie äußerst komplex sei und keineswegs auf einen „Anreiz“, nämlich Einkommen, reduziert werden dürfe. Damit hob er einen der Standardeinwände aus den Angeln, der dem BGE entgegengehalten wird.

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„Hört endlich auf mit albernen Motivationsmaßnahmen im Job“ – den Blick wenden hilft

Das macht der Beitrag von Jessica Wagener (siehe auch hier) auf ze.tt deutlich, in dem sie die Frage stellt, was in einem Unternehmen nötig ist, dass Mitarbeiter ihre Motivation nicht verlieren. Das ist insofern ungewöhnlich, als ja häufig davon ausgegangen wird, Mitarbeiter müssten motiviert werden. Das sieht die Autorin offenbar anders und mahnt, den Blick auf die Arbeitsbedingungen zu richten, auch darauf, ob Mitarbeiter Wertschätzung erführen – als Mitarbeiter.

Insofern erinnert ihr Beitrag an einen der wichtigen Streitpunkte in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen, und zwar, ob man grundsätzlich davon ausgeht, der Einzelne müsse motiviert werden – was ja manchmal schon Eltern über ihre Kinder sagen – oder ob nicht vielmehr vorausgesetzt werden könne, dass er motiviert ist. Nun können zwar seine Motivation und die Anforderungen, die eine Aufgabe mit sich bringen, nicht zusammenpassen – dann wäre er am falschen Ort. Es kann aber ebenso sein, dass die Arbeitsbedingungen seine Motivation nicht zur Geltung kommen lassen. Dann läge die Lösung woanders: bessere Bedingungen schaffen – ganz wie mit einem BGE.

Sascha Liebermann

„Personalverantwortliche skeptisch gegenüber Grundeinkommen“ – ein Grund mehr…

…ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, zeigt es doch, wo eines der ärgsten Probleme in Unternehmen liegt, im Verhältnis zu den Mitarbeitern. Die Ergebnisse stammen laut focus aus einer Befragung durch die Unternehmensberatung EY, deren Aufschlüsselung im Bericht nicht leicht nachzuvollziehen ist. Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Von solchen Umfragen ist ohnehin nicht allzuviel zu halten (siehe hier), aber wenn wir das Ergebnis beim Wort nehmen, ist es ein Grund mehr, ein BGE einzuführen.

Belohnen statt Sanktionieren?…

…so stellt sich offenbar Simone Lange, die für den Parteivorsitz in der SPD kandidiert, eine Alternative zur bisherigen Sozialpolitik vor. Im Interview mit neues deutschland spricht sie davon, dass es nicht mehr ausreiche zu reparieren, der Motor müsse ausgetauscht werden.

Sie wird gefragt:

nd: „Spitzenvertreter der SPD verweisen aber darauf, dass sie in den vergangenen Jahren Reparaturmaßnahmen an der Agenda 2010 vorgenommen haben. Ein Beispiel hierfür war die Einführung des Mindestlohns. Warum sollte die Partei trotzdem erneut über die Sozialpolitik debattieren?“
Lange: „Die Ergebnisse der Sozialpolitik der vergangenen Jahre zeigen doch, dass wir nicht mehr mit Reparaturen oder Pflastern auskommen. Hier muss der gesamte Motor ausgewechselt werden. Die Sozialgesetzgebung braucht eine andere Grundausrichtung. Wir müssen wegkommen von den Hartz-IV-Sanktionen…“

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„…die allermeisten, nein – manche Menschen würden sich ziemlich entspannt zurücklehnen…“…

…meinte der Unternehmer Jochen Schweizer in dieser Sendung bei Maischberger vom 23. November über das Bedingungslose Grundeinkommen (ab Minute 54’35). Seine Äußerung ist interessant, denn, was er zuerst vollmundig behauptet („die meisten“), nimmt er dann wieder zurück („manche“). Damit widerspricht er sich unmittelbar selbst (ganz ähnlich wie Christian Lindner, FDP). Dieser konkreten Äußerung voraus geht folgende:

„Ich habe die Befürchtung, dass bei einer Grundsicherung den Menschen die Motivation genommen wird, aus eigener Kraft, aus eigener Initiative etwas zu leisten, denn in dem Augenblick, wo ich nicht mehr arbeiten muss […] was ist denn dann mein Antrieb?…“.

Das sagt Jochen Schweizer, obwohl er zugleich in der Folge von der Eigeninitiative spricht, die gefördert werden solle, vom Sinn, den Arbeit machen müsse. Fördern lässt sich nur etwas, das schon vorhanden ist. Eigeninitiative kann man nicht erzeugen, sonst ist es keine Eigen-, dann ist es Fremdinitiative. Nimmt man Schweizer beim Wort, dann würden politische Entscheidungen nicht danach gefällt, was die Mehrheit zu tragen bereit wäre, sondern danach, was eine verschwindende Minderheit („manche) womöglich tun wird – das ist eine Politik von der Ausnahme her, ohne sich zu fragen, ob es nicht gute Gründe für diese Ausnahme gibt.

Sascha Liebermann

„Ich sehe ja, was passiert, wenn mein Chef nicht da ist“

Sich selbst als Beispiel nehmend erläuterte kürzlich in einer Podiumsdiskussion ein Diskutant vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW), kurz: der Kritiker, was passieren würde, gäbe es ein bedingungsloses Grundeinkommen. Er verglich die Situation nach der Einführung eines bGE mit der, wenn sein Chef außer Haus ist. Dann lasse seine Leistungsbereitschaft und -fähigkeit nach. Genau das erwarte er von der Einführung eines bGE; da es einen unabhängig mache von Aufsicht und Anleitung, sei ein Leistungseinbruch zu erwarten.

Das Beispiel ist aufschlussreich, es sagt wenig über das bGE und viel über die Arbeitshaltung des Kritikers. Sollte seine Arbeitsleistung tatsächlich von der Anwesenheit seines Chefs abhängen, dann wäre das IW gut beraten, darüber nachzudenken, ob dieser Mitarbeiter am richtigen Ort ist. Was kann schon von einem Mitarbeiter erwartet werden, auf dessen Motivation und Bereitschaft, seine Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen, kein Verlass ist, der nur dann seine Verantwortung wahrnimmt, wenn er beaufsichtigt wird? Oder liegt hier eine Selbsttäuschung in zweierlei Hinsicht vor?

Das Beispiel könnte auch so gelesen werden:
1) Die Abwesenheit des Chefs offenbart ihm, unter welchem Druck er steht, wenn der Chef im Hause ist. Zwar ist er in seiner Anwesenheit geschäftig, macht viel, aber nicht so gründlich, wie es notwendig wäre. Das könnte zum einen daran liegen, dass er zu Dingen gedrängt wird, die er sachlich nicht für begründet hält, zum anderen daran, dass ihm nicht die Zeit gegeben wird, die er bräuchte, um gut zu arbeiten.
2) Die Abwesenheit seines Chefs offenbart ihm selbst, dass es ihm an innerem Antrieb fehlt und er konsequenterweise die Stelle aufgeben müsste, dazu sich aber nicht im Stande sieht, weil er sich mit dem angenehmen Einkommen eingerichtet hat und bislang nicht weiß, was er sonst machen soll. Hier muss vielleicht ergänzt werden, dass der Kritiker selbst darauf verwies, wie gerne er zu den Bundesligaspielen des FC Köln gehe und die Tickets sich nur leisten könne, wenn er eine Stelle habe.

Kann sich jemand über seine eigenen Motive täuschen, ist das nicht eine unverschämte Unterstellung?

In der Tat kann man sich über die eigenen Motive und Überzeugungen täuschen. Deutlich wird dies an dem zweiten Beispiel mittels dessen das bGE als kontraproduktiv abgetan werden sollte. Der Kritiker bemühte wiederum seine Lebenserfahrung. Er habe Zivildienst geleistet, und zwar in der Pflege von dementen Senioren. Im Nachhinein empfinde er die Erfahrung als sehr wichtig und wolle die Zeit nicht missen. Doch im Vorhinein sei er von dieser Aufgabe nicht so begeistert gewesen. Hätte er nicht Zivildienst leisten müssen, wäre ihm diese Erfahrung verschlossen geblieben.

Moment mal, Verpflichtung wozu? Zivildienst als Ersatz für Wehrdienst ist verpflichtend, das ist zutreffend, nicht aber die Art des Dienstes, die muss der Zivildienstleistende selbst aussuchen. Der Kritiker hat sich also diese Aufgabe selbst gesucht, hat sich, trotz seiner Bedenken, dennoch für die Pflege von Dementen entschieden. Würde ein bGE dies verhindern oder erschweren? Gerade nicht, ein bGE erklärt genau dies für wünschenswert, was das Beispiel belegt: sich auf etwas einzulassen, dessen Ausgang ungewiss ist. Das ist die Voraussetzung dafür, Erfahrung machen zu können. Und noch mehr: das bGE würde, dadurch dass es Erwerbstätigkeit relativierte und zu einem Engagment unter anderen erklärte, auch bessere Voraussetzungen dafür schaffen, sich einem Dienst wie der Pflege womöglich ehrenamtlich zu widmen. Selbst eine erwerbstätiges Engagement in der Pflege geschähe ganz ohne die Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt sichern zu müssen. Ein bGE verringert also nicht die Möglichkeiten, es vermehrt sie, schafft Freiräume, die heute nicht bestehen und bestärkt darin, das zu tun, was der Einzelne für wichtig und richtig erachtet.

Sascha Liebermann

„Sicherheit und Mitgestaltung“ – Interessante Überlegungen bei Maischberger

Im großen und ganzen war diese Sendung wieder eine Lehrstunde darin, wie sich der argumentative Stillstand in der öffentlichen Diskussion darstellt. Doch dann gab es einen späten Gast, Günter Pflüger, der einen anderen Blick auf die Probleme unserer Zeit warf. Nicht dass er etwa ein bedingungsloses Grundeinkommen vertrat, was er aber über Mitarbeiter und Unternehmen gesagt hat, über Wertbildung und die Regulierung von Finanzströmen, über Motivation und Leistungsbereitschaft, war ein selten zu vernehmendes Statement – und könnte ohne Umschweife zum BGE führen. Hier geht es zur Sendung.