„Das Ziel:…“

Siehe zu dieser Frage auch diese Beiträge hier.

Diskussion mit ungewöhnlicher Stimme und unerwarteten Schlussfolgerungen – Jürgen Wegge zu Motivation und Erwerbsarbeit

In der Online-Diskussionsreihe „60 Minuten“ des ifo-Institut ging es am 12. Juli um das „Bedingungslose Grundeinkommen“. Diskutanten waren: Prof. Ronnie Schöb, Prof. Jürgen Schupp, Prof. Jürgen Wegge.

Ronnie Schöb war am Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen beteiligt und hatte sich schon früher dazu geäußert, dass ein darin simuliertes BGE vielfach unerwünschte Effekte habe (siehe hier). Seine Einwände waren erwartbar, vor allem bezogen sie sich auf die Folgen für das Arbeitsangebot aufgrund höherer Steuerbelastung (laut Gutachten). Jürgen Schupp ist dem BGE äußerst aufgeschlossen und sieht Chancen darin. Er begleitet für das DIW das Pilotprojekt Grundeinkommen wissenschaftlich und setzt darauf, durch das Projekt belastbare Einsichten zu den etwaigen Auswirkungen zu erhalten. Jürgen Wegges Beiträge waren insofern interessant – besonders zu Beginn -, weil er darlegte, dass der Motivationsbegriff in der Psychologie bzw. Arbeitspsychologie äußerst komplex sei und keineswegs auf einen „Anreiz“, nämlich Einkommen, reduziert werden dürfe. Damit hob er einen der Standardeinwände aus den Angeln, der dem BGE entgegengehalten wird.

Diskussion mit ungewöhnlicher Stimme und unerwarteten Schlussfolgerungen – Jürgen Wegge zu Motivation und Erwerbsarbeit weiterlesen

„Abschaffung des Ehegattensplitting könnte […] Menschen in Arbeit bringen“ – eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele

Über etwaige Folgen des in Deutschland existierenden Ehegattensplittings kann unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert werden, die sich in der Debatte durchaus wiederfinden, z. B. der Verhältnismäßigkeit, der Bevorteilung von Besserverdienern, der Benachteiligung Geringverdienern, die Überbewertung der Ehe usw. Es gibt jedoch Aspekte, die kaum zur Sprache kommen bzw. die die Diskussion dominieren, so z. B. hier „Abschaffung des Ehegattensplittings könnte 500000 Menschen in Arbeit bringen“, also der Zugewinn an Arbeitsplätzen durch Umgestaltung in Individualbesteuerung. Kaum zur Sprache kommt, welche Folgen die weitere Steigerung der Erwerbsquote für das Leben jenseits davon hat. Mehr Erwerbsteilnahme bedeutet weniger Zeit für Familie, Angehörige, Freunde, Ehrenamt. Deutlich wird das in diesem Beitrag:
„Wie hat sich diese Reform [des Ehegattensplittings, SL] vor 50 Jahren in Schweden ausgewirkt? Schweden ist mittlerweile eines der Länder mit der höchsten Erwerbsbeteiligung von Frauen: Fast 85 Prozent aller 25- bis 54-jährigen Frauen gehen einer Beschäftigung nach, und es gibt keine großen Unterschiede mehr im Erwerbsverhalten von Männern und Frauen oder von verheirateten und unverheirateten Frauen. Das war nicht immer so. In den 1960er-Jahren, also vor der Reform, lag die Erwerbstätigenquote verheirateter Frauen auch in Schweden nur bei rund 50 Prozent.“(Nicola Fuchs-Schündeln, Michèle Tertilt, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anfang Juni)

Die Besteuerung wird hier in Zusammenhang mit dem Erwerbsverhalten gebracht, auch wenn die Autorinnen vorsichtig sind, Veränderungen aus der Steuerreform in Schweden direkt abzuleiten. Denn gesamtgesellschaftliche Veränderungen in der Deutung von Geschlechterpositionen, also Veränderungen in normativer Hinsicht, spielen dafür, dass solche Reformen möglich sind, eine nicht unerhebliche Rolle. Ganz frei von der Tendenz, direkte Folgen aus der Steuerreform zu ziehen, sind die Autorinnen dennoch nicht, obwohl ihnen sicher bekannt ist, dass Korrelation nicht dasselbe wie Kausalitäten sind. Gleichwohl ist das Ziel deutlich: es geht um die Erhöhung der Erwerbsquote. Sie erwähnen nur indirekt im weiteren Text, dass es hierzu eines weiteren Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen bedarf, was genau aber heißt, weniger gemeinsame Zeit zu haben, weniger Erfahrungen miteinander zu machen. An der Quote der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen lässt sich diese Entwicklung gut ablesen, ebenso an der Absenkung des Zugangsalters und der Ausdehnung der Betreuungszeiten. Der Ausbau von Ganztagsschulen sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich bezeugt das ebenfalls. Das Ehegattensplitting ist eine Form, in der die Entscheidung, weniger bzw. gar nicht erwerbstätig zu sein steuerlich unterstützt wird, sofern man es sich leisten kann. Für Geringverdiener gilt das z. B. kaum (Wirkungen des Ehegattensplittings auf Geringverdiener hat einst Axel Troost ermittelt). In der Debatte, das ist auffällig, gilt ein Ziel als gesetzt: die Erhöhung der Erwerbsteilnahme. Andere werden kaum diskutiert, z. B. mehr Freiraum für Nicht-Erwerbstätigkeit zu schaffen.

„Abschaffung des Ehegattensplitting könnte […] Menschen in Arbeit bringen“ – eindimensionale Debatte, weil eindimensionale Ziele weiterlesen

„Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit“ – ein verbreitetes Missverständnis,…

…als hieße das, sie sorgten selbst für ihr Einkommen. Doch diese Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes entspricht einem verbreiteten Missverständnis, in dem sich eine Überhöhung von Selbständigkeit zeigt. Denn Einkommen ist nur die andere Seite der Inanspruchnahme einer Leistung, Einkommen kann es nur geben, wenn auf der anderen Seite jemand diese Leistung – worin immer sie bestehen mag – in Anspruch nimmt. Diese Vereinseitigung trifft man noch dort an, wo institutionelle Akte etabliert sind, z. B. wenn es um die Verleihung akademischer Grade geht. So kann man immer wieder in Lebensläufen auch von Wissenschaftlern lesen, dass sie sich dort und dort „promoviert haben“. Dann bräuchte es das ganze Verfahren nicht mehr, wenn die Kandidaten sich schon selbst die Grade verleihen könnten.

„Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit“ – ein verbreitetes Missverständnis,… weiterlesen

„Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen“…

…fordert der DGB in einer Stellungnahme und weist auf den Zusammenhang von Armut und Lohnniveau hin. Wer wollte dagegen im Allgemeinen etwas sagen, doch – wie nicht anders zu erwarten für eine Gewerkschaft – geht es natürlich immer um Erwerbstätigkeit, auch als Lösung für Armut. Wohin das führt, zeigt die Entwicklung in Kindergärten und Kitas, die stetige Ausweitung der „Betreuungszeiten“ sowie der Absenkung des Betreuungsalters – also: weniger Zeit für Familie (siehe auch zur Situation Alleinerziehender hier).

Sascha Liebermann

„Erwerbstätigkeit für 47% der Bevölkerung Haupteinkommensquelle“…

…oder andersherum 53% haben andere Einkommensquellen, leben also nicht „von der eigenen Hände Arbeit“, wie illusionsgeneigt die Frankfurter Allgemeine Zeitung die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts deutet. Der „eigenen Hände Arbeit“ ist eine beliebte Verklärung der angeblich individuell erbrachten Leistung, um von der umfänglichen Abhängigkeit von Leistungen anderer abzulenken. Alleine am Phänomen der „unbezahlten Arbeit“ wird deutlich, wie sehr das eine ohne das andere gar nicht möglich ist, doch wer will sich das schon anhören, wird damit doch der Vorstellung das Wasser abgegraben, Leistung sei irgendwie eins zu eins zurechenbar – das ist die Illusion des Leistungslohns. Es lebt sich gut mit dem Märchen davon, dass die „einen für die anderen“ bezahlen, die Erwerbstätigen also für die Nicht-Erwerbstätigen, ohne zu erwähnen, was die Nicht-Erwerbstätigen für die Erwerbstätigen leisten.

Sascha Liebermann

Offizielle Arbeitslosigkeit und darüber hinaus…

…darauf weist, angesichts der jüngsten Meldungen zu niedrigsten Stand der Arbeitslosigkeit, O-Ton-Arbeitsmarkt wieder hin.

Geht man noch einen Schritt weiter in der Betrachtung, muss die Zahl derjenigen herangezogen werden, die im Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II bzw. im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuches sind. Dann sieht die Sache schon anders aus. Will man also wissen, wer nicht von Erwerbseinkommen lebt bzw. nicht alleine leben kann, dann fällt die Zahl derer, die direkt alimentiert werden, anders aus.

Gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommmen würden diese Zahlen ohnehin ganz anders betrachtet, sie hätten nicht die Bedeutung, die ihnen heute zugemessen wird. Arbeitslosigkeit hätte einen anderen Stellenwert, weil Erwerbstätigkeit einen anderen hätte.

Sascha Liebermann

„Wenn aber die Kinder kommen, arbeiten viele weniger“…

Cartoon von Christiane Pfohlmann www.pfohlmann.de

…deswegen sind Frauen von Altersarmut besonders betroffen. So erklärt das Stephan Lenhardt in einem Videoclip der tagesschau #kurzerklärt (ab Minute 2). Aber ist es nicht so, dass Eltern, insbesondere Frauen, wenn Kinder auf die Welt kommen, vielmehr arbeiten als vorher? Weil sie rund um die Uhr nicht nur den Bedürfnissen der Kinder nachkommen, sondern darüber hinaus für das Wohlbefinden der Familie Sorge tragen?

Aber mit Arbeit ist doch Erwerbsarbeit gemeint, könnte hier eingewandt werden. Eben, das ist ja das Problem. Altersarmut ist das Resultat eines verengten Arbeitsbegriffes, der nur erwerbsförmige Leistungen als Leistung anerkennt. Die anderen fallen einfach unter den Tisch.

Das würde ein Bedingungsloses Grundeinkommen ändern.

Sascha Liebermann

„…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“

Häufig ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was jemand vor Augen hat, wenn er von Freiheit spricht – das liegt an den verschiedenen Deutungen von Freiheit. Genaues Hinhören oder -schauen ist gefordert. Jüngst war dies angesichts eines Interviews mit Christian Lindner (FDP) der Fall. Er sprach darin zuerst davon, dass der Mensch sich entfalten, seine Ideen in die Welt bringen wolle, ihm dies „eingebaut“ sei. Kaum wird diese Einschätzung vom Interviewer ernst genommen und frag ihn dieser nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen, bleibt von Lindners Menschenbild nichts mehr übrig – außer Misstrauen: das BGE verführe, heißt es dann, es erzeuge Missverständnisse. Der Geist der „Hartz“-Gesetze lässt grüßen.

Ganz ohne Umschweife bringt Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) ihre Wertschätzung für diesen Geist zum Ausdruck, wenngleich das zuerst nicht so klingt zu Beginn des „Sommerinterviews“ aus dem Jahr 2012. Sie äußert sich dort u.a. zur Frage des Betreuungsgeldes:

„Künast: Das erste Lebensjahr soll ein Leben sein, in dem die Gesellschaft die Schonung, ne Schonzeit und einen Schonraum schafft auch für’s Aufwachsen und für das prägende erste Lebensjahr, und danach glaube ich haben Frauen und Männer das gute Recht, dass der Staat ihnen öffentliche Institutionen, Kinderbetreuung vorhält, die hinreichend vorhanden ist und die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II. Wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann und nicht in Altersarmut endet. Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen wir bauen eine gute Bildungsstruktur eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Diese Ausführungen sind in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Davon, Eltern zu ermöglichen, darüber zu befinden, wie sie ihren Kindern diesen Schonraum und für wie lange bieten wollen, ist keine Rede. Lediglich das erste Lebensjahr soll das Gemeinwesen es ermöglichen. Dass sich aus der Elternschaft die Verantwortung ergibt, stets das Wohlergehen des Kindes im Auge zu haben und bei allen Entscheidungen ihm, soweit es geht und angemessen ist, den Vorrang einzuräumen – kein Wort davon. Trotz aller Befunde aus der Bindungsforschung (aber auch der Familiensoziologie), die mittlerweile vorliegen (siehe z.B. hier und hier) und die von der Bedeutung der Familie über das erste Lebensjahr hinaus zeugen – für Renate Künast zählt das nicht. Es geht ja nicht darum, den Eltern zu sagen, was sie zu tun haben, das steht auch dem Gemeinwesen nicht an. Fahrlässig ist es jedoch, so zu tun, als sei Fremdbetreuung ab dem ersten Lebensjahr folgenlos. „Wahlfreiheit“ (siehe auch hier), wenn sie bedeutet, nicht mehr das Wohl des Kindes ins Zentrum zu stellen, kommt Verantwortungslosigkeit gleich. Das ist bezeichnend und spiegelt die gesamte Diskussion über Fragen rund um Familie, Kinderkrippen und Kindergärten sowie Bildung wider. Die Kinder haben sich nach den Rhythmen des Erwachsenen- bzw. des Erwerbslebens zu richten und sich ihm früh anzupassen – das sei, so können wir hier umformulieren, das gute Recht von Eltern.

Deutlich wird an den Ausführungen, welche Vorstellung von Familie mittlerweile die öffentliche Diskussion beherrscht, ganz gleich in welchem politischen Lager. Die Verantwortung von Eltern ist eine, die die Familie und damit auch die Kinder im Zentrum haben muss – da gibt es nichts, das wählbar wäre. Affektive Beziehungen, wie sie für Familie und alle Paarbeziehungen wesentlich sind, sind nicht abrufbar wie Kaffee aus einem Automaten. Bindung zwischen Eltern und Kind sind nicht etwas, das einfach so entsteht und stabil ist, dazu braucht es gemeinsame Erfahrungen, bedingungslose Hinwendung, Kontinuität. Sie brauchen Zeit, um wachsen und gedeihen zu können. Wer sich für Kinder entschieden hat, kann nicht mehr wählen, ohne zugleich gegen Familie zu handeln. Bedürfnisse nach Nähe und Zuwendung – zumal von Kleinkindern – sind nicht organisierbar, sie verlangen unmittelbar nach Befriedigung. Allenfalls kann es darum gehen, angesichts der heutigen Lebensverhältnisse, durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit, die Spannungen zwischen Familie und Beruf so gut es eben geht zugunsten von Familie auszuhalten. Doch Aufheben lässt sich das Missverhältnis nicht. Auf einfache Weise zeigt sich das an dem Umstand, dass, wer erwerbstätig ist, nicht diese Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Was gut für die Kinder ist, was ihnen gut tut, woran sie wachsen und sich entfalten, hat ihren Massstab an ihnen selbst. Wenn Renate Künast dieser Verantwortung entgegenhält, dass „Frauen und Männer das gute Recht haben…“ erwerbstätig zu sein, dann verkennt sie genau diese Spannung und legt sie gegen Familie aus. Wie selbstverständlich sie dabei die scharfe Sozialpolitik unterstützt, zeigt sich hieran:

„…die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II…“

Von wegen „Möglichkeit“- Möglichkeiten kann man nutzen oder es lassen. Der Verweis auf ALG II zeigt, wie wenig es um Möglichkeiten und wie sehr es um Müssen geht. Der Stigmatisierung durch ALG II kann man nur entgehen, indem man auf es verzichtet. Das heißt allerdings, auf Einkommen, das, wer in einer solchen Lage ist, bitter nötig hat, zu verzichten. Wenn diese Verpflichtung dann noch mit dem Hinweis auf „Würde“ und die Vermeidung von „Altersarmut“ verbunden wird, ist klar, woher der Wind weht: die Illusion der Selbstversorgung wird beschworen und Erwerbstätigkeit über alles gestellt (ganz ähnlich argumentiert die Bundesministerin für Familie Manuela Schwesig). Das ist zynisch.

Gegen Ende heißt es dann:

„…Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen, wir bauen eine gute Bildungsstruktur, eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Mit Respekt vor Kindern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit dem vor Familie. Vielmehr verkörpert sich darin die Vorstellung eines Individuums, das bindungslos lebt und das Verantwortung so „wählen“ kann, wie es Wäsche wechselt. Es gibt aber Dinge im Leben, denen man sich lediglich stellen kann – tut man das nicht, bleibt das nicht folgenlos. Nun kann es nicht darum gehen, Vorschriften zu machen, dass jemand sich diesen Herausforderungen zu stellen hat und wie, das tun wir in vielerlei Hinsicht auch heute nicht. Illusionär wäre es hingegen so zu tun, als gäbe es diese Herausforderungen, denen man sich stellen muss, nicht. Weil es sie aber gibt, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit der Einzelne möglichst frei von ideologischen Bedrängnissen sich fragen kann, wie er zu ihnen steht und ihnen begegnen will. Den sicheren Hafen dafür bietet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Sascha Liebermann