„Grundeinkommen, Bürgerversicherung oder Grunderbe?…

…Wind und Wurzeln – mit Marina Weisband“ (Link zum Podcast).

In ihrem Podcast auf perspective daily  befasste sich Marina Weisband mit den im Titel schon genannten Themen und mit in der Diskussion bekannten Gesprächspartnern. Angesichts der festgefahrenen Diskussionen um Sozialpolitik ist es wichtig, wieder einmal an das Bedingungslose Grundeinkommen zu erinnern, das ja immerhin seit 2004 schon in Deutschland (weitere Artikel zum BGE hier) öffentlich diskutiert wird. Zu Beginn gibt sie Einblick in ihre eigenen Vorbehalte gegenüber einem BGE, weil, wie sie sagt, es „schwer ist, ein BGE nicht von Marktmechanismen pervertieren zu lassen“. Diese Sorge kann man haben, sie ergibt sich aber nicht aus dem BGE in seinen Grundzügen, sondern aus seiner Pervertierung, wenn aus ihm ein Allheilmittel oder ein Sozialstaatsabbauinstrument gemacht wird.

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„Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage“…

…so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine „systemsprengende“ Bedeutung beizumessen – das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

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Grundsicherung, Grundsicherungsgeld – „nur“ Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier.

„Über 500 verschiedene Sozialleistungen in Deutschland“…

…hat das ifo-Institut ausfindig gemacht und eine Inventarliste erstellt. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:

„Als Sozialleistungen gelten Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder andere Hilfen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erbracht werden im Sinne der Paragraphen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs I (SGB I). Die Autoren garantieren keine Vollständigkeit der Liste. Experten und Interessierte sind dazu eingeladen, potenzielle Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen zu verbessern. Die Datenbank ist aufrufbar unter: https://github.com/ifo-institute/sozialleistungen“

Hier geht es zur Pressemitteilung

Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist diese Auflistung interessant, weil damit deutlich gemacht werden kann, welche Möglichkeiten ein BGE stattdessen bietet. Von Beginn der Debatte an waren Fragen nach einer Vereinfachung des Leistungszugangs und der -bereitstellung zentral, damit Anspruchsberechtigte möglichst leicht ihre Ansprüche geltend machen könnten angesichts der hohen Rate geschätzter Nicht-Inanspruchnahme („verdeckte Armut„). Die Frage nach dem Zugang ist eine der Gerechtigkeit, hinzu kommt die Frage nach der Zielgenauigkeit, auch wirklich diejenigen zu erreichen, die sie am meisten benötigen. Der Bereitstellungsmodus entscheidet darüber, ob die Leistungsbereitstellung stigmatisierend ist oder nicht und im Falle eines BGE würde der Modus auf ein anderes Fundament gestellt, weil nun nicht mehr die Rückführung in den Arbeitsmarkt das vorrangige Ziel der Leistungen wäre, sondern die Stärkung der Selbstbestimmung der Bürger als Bürger.

Wenn es um die „Reform“ des Bürgergeldes geht, dann muss sie sich daran messen lassen, welche Antworten sie auf die oben genannten Fragen gibt. Die Messlatte wird durch ein BGE hoch gelegt, weil sich mit ihm viele Leistungen bündeln ließen, ohne andere, die darüber hinaus nötig blieben, in Frage zu stellen.

Sascha Liebermann

Bedingungslosigkeit und Bedarfsprüfung

Siehe auch „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“.

Eine Unzeit für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Angesichts des unisono erklärten Bedarfs an Einsparungen im Sozialstaat scheint es vollkommen klar, dass gegenwärtig keine Idee weniger realitätstauglich ist als die eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Wo die „Abschaffung“ oder „Reform“ des Bürgergeldes im Raum steht und so getan wird, als sei eine Umbenennung in „Grundsicherung“ (so heißt die Leistung schon heute) gemeinsam mit einer Verschärfung des Förderns und Forderns der Weisheit letzter Schluß, bleibt für ein BGE kein Raum – oder doch?

Diskutiert wird über die aufwendige Verwaltung des Bürgergeldes, denn immerhin muss die Bedürftigkeit geprüft und der Bedarf ermittelt werden. Gerade hier aber wäre ein BGE, zumindest auf der Ebene der Regelleistung, eine erhebliche Vereinfachung, weil die Bedürftigkeit nicht festgestellt und der Bedarf nicht ermittelt werden muss. Erst wenn Leistungen über ein BGE hinaus nötig werden, wäre eine Bedarfsermittlung gefragt. Selbst da jedoch lässt sich darüber nachdenken, mehr mit Pauschalen zu arbeiten, wie es schon früher vorgeschlagen wurde.

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„Altersarmut Scham, Existenzangst, Ausgrenzung“…

…eine Podiumsdiskussion veranstaltet von der Thomas Morus Akademie Bensberg in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), dem Katholischen Bildungswerk Wuppertal/Solingen/Remscheid und dem Katholikenrat Solingen

Donnerstag, 6. Juni 2024

Im Fokus: Altersarmut – Scham, Existenzangst, Ausgrenzung

19.15 – 21.00 Uhr
Podiumsdiskussion mitProf. Dr. Sascha Liebermann, Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, Alfter (Impuls)
Heike Herrig, Vorsitzende des Seniorenbeirats Solingen
Barbara Kahler, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO)
Jan Welzel, Beigeordneter für Bürgerservice, Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Solingen

Hier geht es zum Programm

Arbeitslosigkeit und Krankheitsrisiko – anders als gedacht

[:de]Woher rührt die „Stigmatisierung“?…[:]

[:de]

…BGE Eisenach macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, der struktureller Art ist. Die Geltung der Erwerbsnorm und die Abweichung von ihr haben alleine schon Folgen für den Einzelnen, ganz gleich, ob ihm jemand das ansieht oder ihn darauf anspricht. Die Verinnerlichung der Norm führt dazu, die Abweichung selbst schon als solche wahrzunehmen. Verstärkt wird diese Abweichung dann durch die Erfahrung mit der Institutionalisierung dieser Norm in Gestalt der Sozialadministration und der Erfüllung von Bezugsbedingungen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Erklären muss sich zuallererst derjenige, der Anträge stellt. An der Erwerbsnorm (im Sinne eines „Du sollst erwerbstätig sein“) und ihrer Befolgung werden andere Lebenslagen gemessen. Armut, die aufgrund niedriger Entlohnung entsteht, wird dann anders bewertet als Armut, die vermeintlich damit zu tun hat, nicht erwerbstätig zu sein. Insofern stellt sich zurecht die Frage, ob denn diese Armut unter Bedingungen eines BGE noch entstehen könnte oder gar aufgehoben sei, weil 1) die Inanspruchnahme des Existenzminimums nicht mehr beantragt werden müsste und 2) die Bereitstellung ohne Beantragung genau zum Ausdruck brächte, dass der Einzelne um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen keine Bringschuld hätte. Welche weiteren Folgen dadurch gemindert oder aufgehoben würden, die heute in Verbindung mit der geltenden Erwerbsnorm stehen, kann man nur erahnen (siehe hier).

Sascha Liebermann[:]

[:de]“Hallo, CDU, ich war arbeitslos“ – über das Spannungsverhältnis zwischen legitimem Leistungsbezug und unerwünschtem Zustand…[:]

[:de]…spricht Alexandra Pichl, Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg, im Interview auf Zeit Online. Auszüge seien hier kommentiert:

„Alexandra Pichl: Ja, Arbeitslose geben sich ungern zu erkennen. Meine Erfahrung ist, dass man sich sogar vor Freunden und Bekannten damit versteckt. Nehmen Sie die typische Und-was-machst-du-so-Frage: Als Arbeitslose erzählt man dann vom früheren Job, vielleicht mit dem Zusatz, man sei gerade auf der Suche nach etwas Neuem.“

Pichl weist hier auf den Stigmatisierungseffekt hin, der von der Erwerbsnorm ausgeht, ein struktureller Effekt, der mit der von Pichl erwähnten Antwort zu entschärfen versucht wird. Es ist also nicht die Erwerbslosigkeit als solche, durch den er entsteht, es ist die Bewertung der Erwerbslosigkeit als unerwünschter Zustand, der sie zu einer Stigmatisierung werden lässt. Insofern ist die immer wieder diagnostizierte, aber doch nur vermeintliche Lösung die Erwerbsteilnahme. Sie hebt aber die Erwerbsnorm nicht auf, die Stigmatisierung wirkt als Drohung dafür fort, was geschieht, wenn man erwerbslos wird. Sehr deutlich legt sie in der folgenden Passage dar, was diese Situation auszeichnet:

[:de]“Hallo, CDU, ich war arbeitslos“ – über das Spannungsverhältnis zwischen legitimem Leistungsbezug und unerwünschtem Zustand…[:] weiterlesen