Normabweichung als entscheidender Grund für Stigmatisierung,…

…auch wenn einen Reden, wie jüngst die des Bayrischen Ministerpräsidenten, ärgern, der wider besseres Wissen Märchen verbreitet über Leistungsbezieher im ALG II, so wird es auch nicht besser, wenn in schönfärberischen Worten ein Bürgergeld gefeiert wird. Sanktionen bleiben Sanktionen, es handelt sich um graduelle Verbesserungen mit dem Bürgergeld, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt bestehen, da sind sich bislang alle großen Parteien einig. Das von diesem Vorrang ausgehende strukturelle Stigma ist das, woran wir uns stören sollten, dass überhaupt das Existenzminimum an eine Gegenleistungsverpflichtung gebunden wird. Über die Folgen dieses Stigmas wird dann gerne hinweggesehen.

Sascha Liebermann

Erwerbsbeteiligung von Frauen, Zeit für Familie für Männer – zugleich Festhalten an Erwerbsgebot

Bezug genommen wird in diesem Tweet auf den DIW Wochenbericht 9 / 2022, S. 139-147. Dort finden sich auch Erläuterungen zur Methodik der Studie, es handelt sich um eine Wiederholungsbefragung (siehe dazu auch hier). Eine der Schlussfolgerungen aus der Studie lautet:

„Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen können egalitäre Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern.“

Und weiter heißt es am Ende des Studientextes:

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„Mein Leben zählt nicht mehr – na und?“ – Weshalb aber wird das so wahrgenommen?

Eine Antwort auf diese Frage ist der entscheidende Wegweiser in der Diskussion um eine Sozialpolitik, in deren Zentrum das Individuum steht, und zwar in seiner Würde einfach so. Was Jörg Wimalasena in seinem Beitrag auf Welt Online schildert, in dem er über Ergebnisse einer finnischen Studie berichtet, ist nicht neu und dennoch bleibt eine entscheidende Frage unerwähnt. Weshalb Erwerbslosigkeit diese Folgen hat?

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„Was macht Arbeitslosigkeit mit den Menschen?“ fragt Norbert Seitz im Deutschlandfunk…

…und Michael Sienhold (BGE Eisenach) weist auf einen wichtigen Umstand hin (hier geht es zum DLF-Beitrag). Was die Studie nicht analysiert, zumindest nicht in der veröffentlichten Fassung, ist, welche Bedeutung der Umstand hat, wie „Arbeitslosigkeit“ (besser Erwerbslosigkeit) gesellschaftlich bewertet wird. Sie ist kein neutraler, anderen gleichrangiger Zustand, sondern ein normativ bewerteter, er wird als unerwünschte, vorübergehend tolerierte Abweichung betrachtet.

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„Befangenheit im Erwerbsgebot“ – weshalb Not nicht erfinderisch macht

Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen – wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,…

…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann