Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen – wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,…

…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann