Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot

Siehe unsere früheren Beiträge zur „Stilllegungsprämie“ hier.

Familiale Sorge muss man sich leisten können

Siehe auch unsere früheren Beiträge zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hier.

„Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage“…

…so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine „systemsprengende“ Bedeutung beizumessen – das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

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Grundsicherung, Grundsicherungsgeld – „nur“ Verschärfung

Unsere früheren Beiträge zu Stigmatisierung durch Leistungsbezug finden Sie hier.

CDU-Familienpolitik für Alleinerziehende

Wenn es sich „lohnen“ soll…

…und man der Überzeugung ist, es liege am „Lohnabstand“ (siehe unsere Kommentare dazu hier), dann führt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nichts vorbei. Da ist er immer gegeben.

Sascha Liebermann

„Leben ohne Leistung?“ – ein Nachtrag…

…zu einem spezifischen Einwand gegen die statistischen Daten, dass es sehr wenige sogenannte Totalverweigerer gebe – ein offizieller Terminus ist das nämlich nicht.

In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz (ab Minute 55). Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:

„Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, ‚… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern‘.“

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