Ja, nein, vielleicht, aber sicher in zehn Jahren…

…was wird nun wohl „Künstliche Intelligenz“ mit sich bringen, welches werden Folgen für den Arbeitsmarkt sein? Diese Diskussion kehrt regelmäßig wieder und ebbt nicht ab. Daran ändert sich auch nichts durch die regelmäßigen Hinweise von sachverständigen Experten, die schon vor Jahren darauf hinwiesen, dass man hierzu keine sichere Aussagen treffen kann (siehe diesen Beitrag und auch hier).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im vergangenen Jahr eine Szenarioanalyse vorgelegt, in der versucht wurde, Auswirkungen abzuschätzen. Es handelt sich um eine Modellanalyse auf der Basis von Annahmen, die zwar Veränderungen erwartet, die für den Arbeitsmarkt insgesamt jedoch unterschiedlich ausfallen und in der Summe dem Schwund bestimmter Arbeitsplätze der Aufbau anderer entspricht. Ausgeschlossen wird aber auch nicht, dass eine negative Entwicklung folgen könnte, das wiederum hängt von Bedingungen ab.

Das Kiel Institut legte Anfang dieses Jahres eine Studie vor, die zu vergleichbaren Ergebnissen gelangte. Wie die IAB-Studie, so geht auch sie davon aus, dass berufsbezogene Anforderungen sich verändern durch die Nutzung von KI, die „Gesamtbeschäftigung“ aber eher stabil bleibe (Interview mit Holger Görg, Forschungsdirektor am Kiel Institut, im Deutschlandfunk zu dieser Studie).

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„Das ist nun wirklich weit hergeholt!“…

…sagt Florian Butollo, Professor für Soziologie an der Goethe-Universität, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die Frage, ob uns die Arbeit ausgehe.

Ralph Bollmann stellt diese Frage im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Nutzung „Künstlicher Intelligenz“, ein Zusammenhang, der in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder hergestellt wird und auch hier bemüht wird, wenn es heißt, ob denn nun die Zeit für ein BGE gekommen sei. Dagegen lässt sich zwar nichts einwenden, denn ein BGE wäre in der Tat hilfreich auch für Folgen, die aus der Nutzung von Digitaltechnologie herrühren könnten. Doch diese Verknüpfung ist keine notwendige (siehe auch hier), selbst wenn uns indes, wie es häufig heißt, die „Arbeit“ nicht ausgeht, gäbe es gute Gründe, ein BGE einzuführen. Es erweitert die Handlungsspielräume, räumt mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit auf und erlaubt es, Dinge vorrangig zu tun, die heute nachrangig getan werden müssen, und zwar der Einkommenserzielung wegen.

Butollo weist die Verknüpfung zurück und stellt heraus, dass das Arbeitsvolumen sich auf einem Rekordniveau befinde (siehe auch hier), Bollmans Frage also weit hergeholt sei. Weit hergeholt sei deswegen auch die zuletzt wieder diskutierte Ausweitung der Erwerbsbeteiligung, denn sie sei eben auf einem sehr hohen Niveau. Damit, also mit der Zurückweisung der Verknüpfung von KI und BGE, ist das Thema BGE für beide offenbar erledigt, obwohl sich eine Menge weiterer Fragen dazu hätten stellen lassen. Etliche interessante Aspekte von Wertschöpfungsprozessen, der Alterung, dem Verschwinden alter  und dem Entstehen neuer Berufsprofile werden benannt, doch einiges wird ausgespart, vor allem grundlegende Betrachtungen.

Für den Wertschöpfungsprozess ist z. B. das Arbeitsvolumen nicht die entscheidende Größe, wichtiger ist die Produktivität, man hätte also fragen können, inwiefern unsere in ausgetretenen Pfaden stattfindenden Diskussionen über den Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik zukunftsweisende Lösungen gerade verhindern. Wenn Erwerbsbeteiligung nicht oder wenig ausgeweitet werden kann, dann müssen die Bedingungen für Erwerbstätigkeit sich verändern, damit produktiver gearbeitet wird, aber wie? Darüber erfährt man nichts, lediglich ein Hinweis gibt Butollo, wenn er von der Sinnhaftigkeit von Erwerbstätigkeit spricht und manche Aufgaben dabei für sinnlos oder Zeitverschwendung hält.

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Disziplinierung oder Wertschöpfung, worum geht es?

Siehe auch frühere Beiträge zu dieser Frage hier und hier.

Eine Unzeit für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Angesichts des unisono erklärten Bedarfs an Einsparungen im Sozialstaat scheint es vollkommen klar, dass gegenwärtig keine Idee weniger realitätstauglich ist als die eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Wo die „Abschaffung“ oder „Reform“ des Bürgergeldes im Raum steht und so getan wird, als sei eine Umbenennung in „Grundsicherung“ (so heißt die Leistung schon heute) gemeinsam mit einer Verschärfung des Förderns und Forderns der Weisheit letzter Schluß, bleibt für ein BGE kein Raum – oder doch?

Diskutiert wird über die aufwendige Verwaltung des Bürgergeldes, denn immerhin muss die Bedürftigkeit geprüft und der Bedarf ermittelt werden. Gerade hier aber wäre ein BGE, zumindest auf der Ebene der Regelleistung, eine erhebliche Vereinfachung, weil die Bedürftigkeit nicht festgestellt und der Bedarf nicht ermittelt werden muss. Erst wenn Leistungen über ein BGE hinaus nötig werden, wäre eine Bedarfsermittlung gefragt. Selbst da jedoch lässt sich darüber nachdenken, mehr mit Pauschalen zu arbeiten, wie es schon früher vorgeschlagen wurde.

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„Die Bedeutung des Erwerbsarbeitsparadigmas bei jungen Erwachsenen…

… Sequenzanalytische Rekonstruktionen von Deutungsmustern zu Erwerbsarbeit in der Generation der 1985 bis 1995 Geborenen“.

Diese von Andreas Zäh verfasste Dissertation, die kürzlich erschienen ist, ist für die gegenwärtige Diskussion um „Fördern und Fordern“, schärfere Sanktionen und das Leistungsverständnis im Allgemeinen sehr aufschlussreich, weil sie aufzeigt, wie in der untersuchten Generation das Verständnis von Leistung sich ausgeformt hat. Die Entleerung des Leistungsverständnisses wird in den Analysen eindrücklich herausgearbeitet und wirft Folgefragen auf. Wie ist es möglich, dass auf der einen Seite Leistung einen enormen Stellenwert hat, der Bezug zur Sachhaltigkeit der Leistung aber in den Interviews nicht zu erkennen ist, man eher von einer Leistungsinszenierung sprechen könnte? Welche Folgen hat dies, wenn Leistung von ihrem Sachbezug befreit wird, für ein Gemeinwesen und dessen Selbstverständnis? Man beachte hierbei, dass diese Entwicklung eine Generation betrifft, die mit der Debatte um „Hartz IV“ und „beinahe jede Arbeit ist besser als keine“ aufgewachsen ist, in der Beschäftigung entscheidend war, nicht aber, ob diese zur Wertschöpfung auch notwendig ist. Wie die jüngere Diskussion um das Bürgergeld gezeigt hat, hat sich daran nichts verändert, man könnte auch sagen, „Hartz IV“ feiere Urständ. Nicht selten wird die Neuausrichtung des Bürgergeldes ja auch damit begründet, Leistung wieder mehr Gewicht geben zu wollen, aber welcher Form von Leistung, dem Geschäftigsein, der Leistungsinszenierung oder geht es wirklich um ein sachhaltiges Verständnis davon, eines das an Problemlösung interessiert ist? Wenn letzteres gelten sollte, geht die Diskussion samt ihrer Vorschläge in die grundlegend falsch Richtung.

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Sascha Liebermann

„Es würde funktionieren“…

…so ist ein Interview mit Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung bei dm, in der Frankfurter Rundschau übertitelt. Interessant sind manche Überlegungen besonders im Kontrast zu gängigen Äußerungen in der Diskussion um Bürgergeld und Bedingungsloses Grundeinkommen.

An einer Stelle hebt Werner heraus, dass ein BGE eben – anders als beim Bürgergeld – immer zusätzliches Einkommen wäre. Daraus folgte dann, dass Diskussion um eine Transferentzugsrate erledigt wäre. Zugleich geht er mit der Möglichkeit, sich nicht einzubringen, gelassen um:

„Die meisten Menschen wollen arbeiten – nicht aus Zwang, sondern weil sie sich darin ausdrücken können. Es gibt natürlich auch einige, die nicht arbeiten wollen, aber es sind sehr wenige und damit kann eine Gesellschaft umgehen. Wichtiger ist, dass Menschen nicht mehr nur arbeiten, um sich abzusichern, sondern weil sie ihre Tätigkeit als sinnvoll erachten und damit zur Exzellenz bringen wollen.“

Diese Dimension, sich in der Arbeit – hier wohl nur Erwerbsarbeit – ausdrücken zu können, sich zum Ausdruck zu bringen, wird von denjenigen, die nur die Lohnanreizwippensimulation benutzen, nicht berücksichtigt. Wer andere Dimensionen für mindestens gleichrangig erachtet, wird schnell als Gutmensch, Idealist oder weltfremder Humanist betrachtet. Darüber hinaus sieht Werner keine Gefahr darin, wenn sich nun wenige ganz verweigern würden, er hebt sogar heraus, wie sehr ein BGE die Leistungsorientierung unterstützen würde.

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„Das ist nicht akzeptabel“,…

…darüber herrschte Einigkeit im Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und Friedrich Merz hinsichtlich der Haltung eines Bürgergeldbeziehers, der mit einem Einspieler im „Duell“ bei Welt TV vorgeführt wurde. Diese Vorführung erinnert unweigerlich an die Fernsehkarriere Arno Dübels, der wiederholt als Vorzeigearbeitsverweigerer genutzt wurde und sich offenbar auch dafür angeboten hatte. Doch was ist von solchen Einspielern zu halten?

1) Eine Person wird aufgrund ihrer Lebenssituation für ein Interview ausgewählt, das später in den Medien ausgestrahlt wird, gekürzt oder auch nicht. Die Person befindet sich in einer Lebenssituation, die strukturell stigmatisierend ist und Bürgergeldbezieher in eine Rechtfertigungssituation bringt, man erinnere sich nur an die nicht selten pauschale Verunglimpfung. Die Stigmatisierung struktureller Art geht auf den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zurück. Warum ist es wichtig, sich das klarzumachen? Weil der Befragte dadurch schon in der Defensive ist.

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„Es braucht bessere Arbeitsanreize für Bürgergeldempfänger“…

…ein Kommentar von Jörg Münchenberg im Deutschlandfunk.

So recht der Autor hat, dass die Bezeichnung Bürgergeld in die Irre führt und die SPD damit nur eine Aufhübschung vornehmen wollte, so sehr geht sein Vorschlag an der Sache vorbei:

„Und ja, es braucht weiterhin harte Sanktionen, während gleichzeitig die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bürgergeldempfänger verbessert werden sollten, denn Arbeit muss sich wieder lohnen. Wer derzeit Bürgergeld bekommt und einen Job aufnimmt, hat stattdessen das Nachsehen.“

„Es braucht bessere Arbeitsanreize für Bürgergeldempfänger“… weiterlesen

Leistungs versus Beschäftigung

Siehe unseren gestrigen Beitrag hier.