„…das komplette System vom Kopf auf die Füße stellen“…

…darüber spricht Carsten Linnemann in diesem Kurzinterview und sieht im Vorschlag der CDU, eine neue Grundsicherung einzuführen, offenbar den großen Wurf. Man fragt sich allerdings, ob das denn der Fall wäre. Vom Kopf auf die Füße wird den Ausführungen im Gespräch zufolge nichts gestellt, es sind doch eher Anpassungen innerhalb des bestehenden Gefüges, teils wäre es die Rückkehr zu Altbekanntem im Arbeitslosengeld II. Zu behaupten, es gebe keine verbindliche Kooperation mehr zwischen „Staat“ und „Bürgergeldempfänger“ muss man wohl als Wahlkampfgetöse verstehen. Linnemann sagt selbst, dass die Mehrheit der Bezieher gar nicht im Fokus der Neuen Grundsicherung stehe – „wir reden über den ganz harten Kern“. Das ganze Getöse dient also der Aufmischung weniger Bezieher, als handele es sich dabei um gewiefte, hartgesottene, sich durch nichts beirren lassende Bürgergeldbezieher, die wirklich mit allen Wassern gewaschen sind. Man könnte meinen, es gebe heute keine Sanktionsmöglichkeiten im Bürgergeldbezug. Linnemann begründet das Getöse damit, es den „Menschen schuldig“ zu sein, „die jeden Tag arbeiten gehen“. Hat er die denn gefragt und haben sie dem zugestimmt? Oder handelt es sich nicht eher um unverhältnismäßige Mittel, die wenig Erfolg – gemessen an dem vorausgesetzten Ziel – versprechen? Wenn man den Worten der Leiterin eines Jobcenters (Interview im NDR) folgt, gelangt man zu einer ganz anderen Einschätzung (siehe auch hierhier und hier). Beratungsprozesse benötigen Zeit, gerade wenn es um den Personenkreis geht, der hier im Fokus steht, der in der Regel vielfältige Beschwernisse hat. Kurzfristige Erfolge seien unrealistisch. Sind das ganz neue Einsichten? Nein, sie sind altbekannt (siehe die Verlinkungen oben). Zuguterletzt meint Linnemann noch, wir brauchten „dringend in Deutschland einen Mentalitätswandel“ – starker Tobak, würde ich denken. Sicher, wir stehen vor Herausforderungen; sicher ist auch, dass Altbewährtes sich nicht mehr eignen mag, dazu gehört aber gerade auch die Haudrauf-Sozialpolitik, die kein Problem löst.

Sascha Liebermann

„’Wer nach sechs Monaten immer noch keinen Job hat,…

… muss einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen. Wer dem nicht nachkommt, dem muss die Stütze deutlich gekürzt werden‘, sagte der 46-Jährige.“ Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, äußerte sich in dieser Weise laut Tagesspiegel.

Man kann sich nun über den Ton ärgern, der hier angeschlagen wird, dass es Konsequenzen für unerwünschtes Verhalten geben müsse usw., man kann sich aber auch die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit „Rechte, Pflichten und Leistungskürzungen“ durchlesen und fragen, inwiefern sich Linnemanns Vorschläge davon nun unterscheiden – außer im Ton? Gemeinnützige Tätigkeit (siehe Bürgerarbeit), das wäre etwas Neues, erinnert ein wenig an die „chain gangs“ aus der „welfare to work“-Diskussion, an dem sich manche Politiker Ende der 90er Jahre orientierten, unterstützt durch meinungsstarke Beiträge mancher Sozialwissenschaftler (von denen manch einer sich wiederum für ein Grundeinkommen erwärmen kann). Vereine, die von bürgerschaftlichem Engagement leben, würden sich gewiss bedanken, wenn nun jemand einen Dienst bei ihnen ableisten müsste oder doch dann eben „chain gangs“, Straßen kehren, Parks aufräumen?

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„‚Auf-Augenhöhe‘-Gerede“…

…so richtig das ist, so sehr wundert einen doch, dass es überhaupt nicht darum geht, wozu das führt und was es bringen soll. Linnemann rühmt sich nicht selten seiner Nähe zum Mittelstand, argumentiert aber in keiner Weise unternehmerisch, sondern sozialpaternalistisch. Zwar ist seine Forderung konsequent im Sinne der bestehenden Sozialpolitik, aber sie orientiert sich nicht daran, was nötig wäre, um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu fördern. Außerdem gilt das weitgehend, was er fordert, abgesehen von den kommunalen Angeboten:

„In erster Linie sind Sie und die Angehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe auch » Kapitel 8.2) selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.
Sie müssen sich selbstständig bemühen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen.
Hieraus ergibt sich für Sie beispielsweise die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.“

So steht es in der aktuellen Broschüre zum „Bürgergeld“ (S.17), die die Bundesagentur für Arbeit bereitstellt  und genauer im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Sascha Liebermann

An den Voraussetzungen für Leistung vorbei…

…redet Carsten Linnemann, CDU, wie im Kommentar zurecht angemerkt wird. Aus der „Bringschuld“ folgt keine Leistungsfähigkeit, sie ist eben nicht beliebig, sondern an Interessen und Neigungen, an Fähigkeiten, gebunden. Eine kluge Sozialpolitik müsste es also ermöglichen, dass diese Neigungen sich ihren Weg bahnen können, das müsste eine Sozialpolitik der Ermöglichung sein. Man könnte das für eine Binsenweisheit halten, aber sowohl die bestehende Sozialpolitik wie auch die Vertreter von Unternehmerverbänden gegen davon nicht aus, wie an vielen Äußerungen abzulesen ist, in denen stets Beschäftigung vor Wertschöpfung rangiert. Wir klammern hier einmal ganz aus, wie eng Linnemanns Leistungsverständnis ist und dass unbezahlte Arbeit ebensowenig berücksichtigt wird wie die Stellung der Bürger im Gemeinwesen: es gibt im Grundgesetz keine Erwerbsverpflichtung, und zwar aus gutem Grund.

Sascha Liebermann

„CDU-Vize geht IfW-»Studie« auf den Leim Carsten Linnemann im Fake-Netzwerk“…

Johannes Steffen hat nachgerechnet, wie er es schon wiederholt getan hat, wenn solche Behauptungen wie jetzt zum Bürgergeld im Raum standen. Wird denn Carsten Linnemann seine Ausrufe nun auch korrigieren oder zurücknehmen? Johannes Steffen schließt zurecht mit der Bemerkung, dass die Vorwürfe nun im öffentlichen Raum stehen, auch wenn das Papier des IfW Kiel zurückgezogen wurde. Wo bleibt hier die Sorgfaltspflicht?

Sascha Liebermann

Glaubwürdigkeit ist ein hohes Gut – die Berechnungen sollten mit anderen abgeglichen werden

Das Institut für Weltwirtschaft hat sie hier veröffentlicht, Johannes Steffen hat auch Berechnungen vorgelegt. Wie verhalten sie sich zueinander, da sind Experten gefragt. BGE Eisenach hat natürlich recht.

Sascha Liebermann