Alle blasen in dasselbe Horn…

…und keiner fragt, ob diese „Anreize“ überhaupt so wirken, wie es behauptet wird. Sebastian Thieme spießt das zurecht auf. Wie es möglich ist, dass trotz differenzierterer Betrachtungen zur Entstehung und Entfaltung von Leistungsbereitschaft dennoch diese extrem vereinfachten und damit sachlich falschen Zusammenhänge hergestellt werden?

Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

„Ich habe weder das Wort ‚Strafe‘ benutzt, noch habe ich das Wort ‚faul‘ benutzt“…

…und dennoch ging es im Interview mit Jens Spahn (Deutschlandfunk, am 31. August) genau darum, welche Wirkungen dem Bürgergeld angesonnen werden. Die Wirkungen entstehen allerdings nur, wenn ein bestimmtes Menschenbild vorausgesetzt wird. Was hat Jens Spahn nun genau gesagt?

Zuerst fragt ihn die Interviewerin: „Herr Spahn, die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ist das falsche Signal. Das sind Ihre Worte, dicht gefolgt von Ihrer Forderung nach mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. Welches Menschenbild steckt denn hinter solchen Aussagen?“.

Darauf entgegnet er:

„Spahn: Dahinter steckt ein einfaches Menschenbild, ein einfaches Prinzip. Wer arbeiten kann, sollte arbeiten.“

Wenn derjenige, der kann, das auch „sollte“, wird eine Handlungsmöglichkeit zum Gebot erhoben. Zugleich besteht die Gefahr der Abweichung davon, dass er nicht tut, was er tun sollte. Wenn die Abweichung vom Gebot, wie Spahn hervorhebt, nicht als wünschenswert gilt, dann muss ihr vorgebeugt bzw. im Fall des Eintretens entgegengewirkt werden. Möglich ist das, indem z. B. der Leistungsbezug unattraktiv gemacht wird, sei es durch Androhung der Streichung von Mitteln, sei es durch die Gewährung eines so niedrigen Betrages, dass der Bezieher nicht anders kann, als erwerbstätig zu werden (was allerdings mit der Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum sicherzustellen kollidiert). Spahn geht eben davon aus, dass es am Bürgergeld und seiner Höhe liege, wenn Erwerbsfähige nicht erwerbstätig sind. Sie ziehen es nach Spahns Einschätzung vor, den einfachen Weg zu gehen, wenn sie denn Einkommen auch ohne Erwerbstätigkeit beziehen können. Wenn das das „einfache[…] Menschenbild“ ist, das Spahn hervorhebt, inwiefern unterscheidet es sich davon, die Bürger grundsätzlich für „faul“ zu halten bzw. ihnen anzusinnen, zur Untätigkeit zu neigen, wenn sie die Gelegenheit haben?

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Wertschöpfung oder Beschäftigung?…

…Arfst Wagner weist auf etwas hin, das selbstverständlich sein müsste. In der Geschichte der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen ist zumindest für Deutschland anhand des Arbeitsvolumens pro Kopf der Bevölkerung, wie Gerhard Schildt es zu ermitteln versucht hat, gut zu erkennen, dass der Zeitaufwand für die Herstellung der in Anspruch genommenen Güter und Dienstleistungen in Deutschland sehr stark gesunken ist seit 1880 (siehe auch „Geht der Gesellschaft die Arbeit aus?“). Das könnte man als Bestätigung dafür lesen, wofür der Verweis auf Götz W. Werners Äußerung hier steht (siehe dazu auch hier, hier und hier). Stattdessen wird Erwerbsarbeit nicht an diesem Ziel gemessen, sondern mit einem sozialfürsorgerischen Auftrag verbunden: „Beschäftigung“ muss geschaffen werden, sei es als Selbstzweck, sei es als „Integrations“-Maßnahme“. Es geht eben gar nicht vorrangig um Leistung und Rückgewinnung von Lebenszeit, wie es scheint, sondern um eine pädagogisierende oder paternalistische Versorgung mit Aufgaben und „Teilhabe“ (passiv), statt Möglichkeiten der Selbstbestimmung, des Teilnehmens zu stärken, dann würde man sehen, was der Einzelne als wichtig und richtig erachtete.

Sascha Liebermann

Eine Verwechslung,…

… denn nirgendwo ist der Einzelne so austauschbar wie in der Erwerbsarbeit. Im Gemeinwesen hingegen ist er es als Bürger nicht. Die einzige Integration, die in Erwerbstätigkeit möglich ist, ist die in ein Leistungsethos, das aber aufgabenbezogen und nicht an die Person gebunden ist. Das zu verwechseln eröffnet eine weitreichende Einsicht in Honneths Demokratieverständnis. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann

Ist das nicht eher heute ein Problem?

Ein BGE ist keine gruppenspezifische Leistung, alle sollen es erhalten. Es würde mit der Mär aufräumen, die einen „buckeln“, die anderen tun nichts. Dabei nehmen alle Leistungen in Anspruch, die sie selbst nicht erbringen können, wenn sie „buckeln“, die sogenannte unbezahlte Arbeit. Damit haben wir heute offenbar kein Problem. Und was erhalten diejenigen, die diese Arbeit übernehmen? Die Quittung in Gestalt ihrer Rente (siehe Altersarmut bei Frauen).

Sascha Liebermann

„Die Mär von den Leistungsträgern“…

…darüber schreibt Stephan Kaufmann auf der Website des Deutschlandfunkkultur und will die Mär entzaubern, dass Leistung und Einkommen miteinander zusammenhängen bzw. solche Zusammenhänge auf einfache Weise hergestellt werden könnten. Dabei geht er verschiedene Begründungen dafür durch, weshalb  es den Zusammenhang geben solle und zeigt auf, warum das unplausibel ist, weil weder ein direkter Zusammenhang erkennbar sei, noch Leistung individuell zugerechnet werden könne (wie z. B. schon Emile Durkheim und später Claus Offe deutlich machten). Auch wenn diese Überlegungen nichts Neues zutage fördern, so ist es doch wichtig, darauf immer wieder hinzuweisen, wenn in keiner Debatte der Hinweis auf den „mit eigener Hände Arbeit“ verdienten Lohn der „hart arbeitenden Menschen“ fehlen darf. Keineswegs sollte das nun dazu verleiten, jegliche Form davon, etwas hervorgebracht oder eben geleistet zu haben, als abwegig abzutun, doch gilt es zu relativieren, worin nun der Beitrag des Einzelnen besteht.

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„Erben“ ist tatsächlich keine Leistung, der Erbe empfängt – ein Erbe aufzubauen ist eine Leistung, aber auch nicht des Erblassers alleine,…

…ein BGE trägt dem genau Rechnung, dass jeder Erblasser auf den Schultern anderer steht, jeder Erbe ebenso und das ohnehin für alle gilt. Leistung muss nur weiter gefasst und im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen betrachtet werden. Wenn das schon Sozialismus wäre, dann stellt sich die Frage, was denn die realexistierenden sozialistischen Staaten waren.

Sascha Liebermann

Leistungsträgermissverständnis – welche Leistung? Die Leistung der einen bedarf immer der Leistung der anderen…

…denn erwerbstätig sein kann nur, wenn ein anderer den Haushalt und die Fürsorge für Kinder oder auch Angehörige übernimmt. Wenn das außerhalb von Güter- und Dienstleistungsmärkten möglich sein soll, muss es durch Einkommen ermöglicht werden. Wer also ein Leben schützen und aufrechterhalten will, indem die Personen um ihrer selbst willen im Zentrum stehen, der muss eine Einkommenssicherung jenseits von „Arbeitsmärkten“ vorsehen.

Genau das ist es, worauf eine Demokratie, wie wir sie kennen, zielt, die Existenz als solche abzusichern, und zwar weil die Bürger als Bürger zum Gemeinwesen gehören. Das BGE vollzieht hier lediglich den entscheidenden Schritt, in dem es genau diese Absicherung aus dem Zusammenhang von Erwerbsverhältnissen löst. Und hier gilt: Leistung zählt nicht, der Bürgerstatus ist davon unabhängig.

Sascha Liebermann