Ist die Frage nach der Finanzierbarkeit das „wichtigste Argument“ gegen ein BGE?

Marcel Fratzschers Beitrag erschien auf Zeit Online. Er behauptet darin folgendes:

„Das wohl wichtigste Argument dagegen [gegen das BGE, SL] ist die Finanzierbarkeit: Die notwendigen Steuererhöhungen würden das Land in den wirtschaftlichen Ruin treiben.“

Diese Einschätzung halte ich für nicht zutreffend, er ist ein wichtiger Aspekt der Debatte, aber nicht der wichtigste. Zwar ist es so, dass in Diskussionen dieser Einwand als erstes angeführt wird, in der Regel erweist er sich aber als unterkomplex. Darüber hinaus beruht der Einwand auf Annahmen, die häufig gesetzt und nicht weiter geprüft werden, so z. B. die Auswirkungen auf die Wertschöpfung durch Rückgang des Arbeitsangebotes usw. Positive Auswirkungen werden selten berücksichtigt, gerade darauf was Leistungsfähigkeit und -bereitschaft betrifft – Fratzscher erwähnt es immerhin, was seine Ausführungen heraushebt. Zugrunde liegt dieser negativen Erwartung die Behauptung, Erwerbstätigkeit erzeuge Arbeitsleid, dieses Leid werde durch Lohn und Freizeit ausgeglichen. Stehe ein BGE zur Verfügung, müsse nicht dasselbe Leid ertragen werden, um ausreichend attraktives Einkommen zu erzielen. Dass Erwerbstätigkeit wie jede Tätigkeit verschiedene Momente hat, wie z. B. das Beitragen zu einer allgemeinen Leistung, die Erfahrung des Gelingens oder Erfülltseins u.a. wird selten berücksichtigt.

Bedenkt man, wie er sich früher, und das ist noch nicht allzulange her, zum BGE geäußert hat (siehe diesen Beitrag in Wirtschaftsdienst und dieses Streitgespräch), sind seine Ausführungen beachtlich.

Sascha Liebermann