Die Bedingungslosigkeit ist zentral und entscheidend.
Sobald eine Einkommensgrenze gezogen wird, muss diese ja auch überprüft werden. Veränderungen müssen gemeldet werden, Stigmatisierung bleibt, etc..
Wer das BGE nicht braucht oder will, kann es ja freiwillig zurückspenden. https://t.co/flZ9qM0ZxT— Susanne Wiest ☔️ (@susannewiest) November 23, 2020
…das scheint mir ganz entscheidend in der Diskussion und wird nicht genügend beachtet, siehe „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“. Weder eine Garantiesicherung noch ein Bedingungsloses Grundeinkommen machen Bedarfsprüfungen überflüssig für die Fälle, in denen es um Leistungen geht, die aus dem eigenen Einkommen nicht erbracht werden können, das gilt z. B. für aufwendige Gerätschaften als Assistenzsysteme sowie personale Assistenz u.a., die aufgrund von Erkrankungen z. B. notwendig sind.
Zwischen Garantiesicherung und BGE gibt es aber einen erheblichen Unterschied.