„Freiheit ist ansteckend“…

…ein Interview mit Ernst-Wolfgang Böckenförde in der taz aus dem Jahr 2009, das man als Erläuterung seiner vielzitierten und -diskutierten Äußerung über den „freiheitlichen, säkularisierten Staat“ betrachten kann. Was bei wohlwollender Auslegung schon in seinem frühen Aufsatz zu erkennen war, wird hier nun ausdrücklich formuliert. Es besteht immer die Gefahr, dass sich Zitate, die zu Klassikern werden, wie das Böckenförde-Diktum, abnutzen oder verbrauchen könnten, doch in diesem Fall gilt das nicht. Böckenförde hat auf einfache Weise, komprimiert, ausgedrückt, was den freiheitlichen Staat auszeichnet und woraus er sich fortwährend erneuern muss, ohne dies selbst gewährleisten zu können. Damit sind seine Argumente aktuell wie eh und je, haben an ihrer Brisanz nichts verloren. Man denke nur an die jüngste Debatte über das „Bürgergeld“, an Wahlkampagnen, die eine Selbstverständlichkeit zur Sonderleistung erhoben, nämlich „Respekt“ zu zollen, oder an den dauernden Appell an „Eigenverantwortung“. All das wird durch Böckenfördes Ausführungen als Übergriffigkeit und Anmaßung entlarvt – ruht die politische Ordnung doch längst darauf, unaufgeregt, selbstverständlich, es mag uns nur nicht klar genug sein.

Wenn auch er die Verbindung zum Bedingungslosen Grundeinkommen nie gezogen hat, liegt die Verwandtschaft seiner Überlegungen zu einer genau aus diesem Geiste erfolgenden Begründung auf der Hand: aus dem Geist der Demokratie.

Sascha Liebermann

Universal Basic Income „Freedom from government interference“ – missverständlich…

…denn die Regierung unterliegt, zumindest in modernen Demokratien, der parlamentarischen Kontrolle. Das Parlament wiederum ist in seiner Legitimität an das Staatsvolk gebunden, muss sich vor ihm verantworten. Das Staatsvolk als politische Gemeinschaft der Bürger muss die Ordnung tragen und sich für ihre Veränderung engagieren, sonst ist sie nichts wert (siehe hier). Das UBI oder BGE wird von dieser Gemeinschaft in ihrer Verfasstheit auch als Staat bereitgestellt. Kein Gemeinwesen ohne Ordnung, d.h. ohne bestimmte Schranken oder Beschränkungen, die aus Normen folgen. Oder ist mit „interference“ etwas Spezielles gemeint?

Sascha Liebermann

„Drei Viertel der 18- bis 64-Jährigen leben von ihrer eigenen Erwerbstätigkeit“ – ein verbreitetes Missverständnis,…

…als hieße das, sie sorgten selbst für ihr Einkommen. Doch diese Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes entspricht einem verbreiteten Missverständnis, in dem sich eine Überhöhung von Selbständigkeit zeigt. Denn Einkommen ist nur die andere Seite der Inanspruchnahme einer Leistung, Einkommen kann es nur geben, wenn auf der anderen Seite jemand diese Leistung – worin immer sie bestehen mag – in Anspruch nimmt. Diese Vereinseitigung trifft man noch dort an, wo institutionelle Akte etabliert sind, z. B. wenn es um die Verleihung akademischer Grade geht. So kann man immer wieder in Lebensläufen auch von Wissenschaftlern lesen, dass sie sich dort und dort „promoviert haben“. Dann bräuchte es das ganze Verfahren nicht mehr, wenn die Kandidaten sich schon selbst die Grade verleihen könnten.

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„Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen“ – aber wie genau?

Diese Deutung, die wir mit unseren Stellungnahmen schon lange vertreten, äußert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dem er vorhält, eine Chance verpasst zu haben. Prantl schreibt unter anderem:

„Das war und ist aber ein grober Irrtum, denn bei der Hilfe für Menschen, die nicht genug Arbeit oder genug Arbeitslohn zum Leben haben, geht es um die Konkretisierung von Artikel 1 Grundgesetz. Und dort steht nicht, dass die Würde der Banken, sondern dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV die Schuld an der Arbeitslosigkeit an diejenigen abschiebt, die arbeitslos sind. Dazu passt es nicht, dass die Hartz-IV-Gesetze die Arbeitslosen kontrollieren und sanktionieren und mit Unterstützungsleistungen unglaublich knausern. Dazu passt es nicht, dass Hartz IV, trotz Mindestlohn, hilft, die Löhne zu drücken.“

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Die Sorge vor dem Kontrollverlust – als gebe es diese Kontrolle heute

Eine Erfahrung, die ich in Diskussionsveranstaltungen immer wieder mache, ist die Sorge vor Kontrollverlust, der – so die Befürchtung – mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen einhergehe. Wie wollte man sicherstellen, dass der Einzelne noch einen Beitrag leisten würde? Wenn es ein BGE gäbe, würde noch mehr „Schrott“ konsumiert, würden Eltern gezielt Kinder in die Welt setzen, weil sich damit Geld verdienen lasse oder nutzten „viele“ es, um gar nichts mehr beizutragen. Das sind einige Beispiele an Äußerungen, mit denen ich immer wieder konfrontiert bin. Um welche Kontrolle geht es? Offenbar um die darüber, was der Einzelne so mit seinem Leben macht.

Nun kann man sich solche Fragen stellen, frappierend ist allerdings die Gewissheit, mit der diese Einschätzungen vorgetragen werden. Woher rührt sie, worauf berufen oder beziehen sich diejenigen, die solche Bedenken vorbringen? – Frage ich nach, um das in Erfahrung zu bringen, erhalte ich keine Hinweise auf irgendwelche Studien, auch nicht solche auf eindrückliche Erfahrungen, die der Betreffende gemacht hat (siehe hierzu auch diese Buchbesprechung). Bestenfalls berufen sich die Einschätzungen auf Erfahrungen Dritter, die jemanden kennen, der jemanden kennt, aber das wisse man nun wirklich ganz genau.

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„Hartz IV – Wo liegt der Handlungsbedarf?“…

…ein Beitrag von Ingmar Kumpmann auf Ökonomenstimme. Darin sind folgende Passagen besonders heraushebenswert:

„Erstens muss das erste oben genannte Ziel, also die Garantie eines nicht zu unterschreitenden Existenzminimums betont werden. Die eigenständige Bedeutung des Existenzminimums folgt aus der Verpflichtung des Staates durch das Grundgesetz auf die Menschenwürde und entspricht grundlegenden moralischen und humanen Prinzipien. Sie ist zugleich für die Wohlfahrt der Gesellschaft insgesamt wichtig.“

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Voraussetzungen des Staates, die er selbst nicht garantieren kann…

…das ist der Gegenstand des sogenannten Böckenförde-Diktums. Es geht auf Ausführungen des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zurück, der sich in einem mittlerweile berühmten Aufsatz mit der Frage befasste, wie sich das Verhältnis des Staates zu den Voraussetzungen seines Existierens darstellt. Im Wortlaut heißt es:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines „objektiven Wertsystems“ heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als Ordnung der Freiheit zu zerstören.“ (Böckenförde, Ernst- Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Böckenförde, Ernst Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt: Suhrkamp, S. 60)

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